Warum es sich lohnt, einen Aufhebungsvertrag nachzuverhandeln

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Möglichkeit sein, sich einvernehmlich von einem
Arbeitsverhältnis zu trennen. Arbeitgeber bieten ihn oft als Alternative zur Kündigung an, um
langwierige Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag ist nicht
immer die beste Lösung – und in vielen Fällen lohnt es sich, nachzuverhandeln. Warum das so ist und
welche Punkte Sie besonders im Blick haben sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Der erste Vorschlag ist selten das beste Angebot

Arbeitgeber haben ein Interesse daran, schnell eine Einigung zu erzielen – oft mit möglichst geringen
Kosten. Das bedeutet, dass der erste Entwurf eines Aufhebungsvertrags in der Regel nicht die
bestmöglichen Konditionen für den Arbeitnehmer enthält. Wenn Sie einfach unterschreiben,
verzichten Sie möglicherweise auf eine bessere Abfindung oder andere Vorteile.

Abfindung – da geht oft mehr!

Ein zentraler Punkt in einem Aufhebungsvertrag ist die Abfindung. Viele Arbeitnehmer wissen nicht,
dass diese grundsätzlich Verhandlungssache ist. Je nach Verhandlungsgeschick und individueller
Situation kann eine deutlich höhere Abfindung ausgehandelt werden. Gerade wenn der Arbeitgeber
die Trennung schnell und geräuschlos abwickeln will, haben Sie gute Chancen, eine bessere Summe
herauszuholen.

Bessere Bedingungen für die Übergangszeit

Neben der Abfindung gibt es weitere wichtige Punkte, die Sie nachverhandeln sollten. Dazu gehören:

Freistellung: Eine bezahlte Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gibt Ihnen Zeit, sich neu
zu orientieren.

Zeugnis: Bestehen Sie auf einem wohlwollenden, qualifizierten Arbeitszeugnis mit einer
entsprechenden Gesamtnote.

Variable Vergütungsbestandteile: Bonuszahlungen, Prämien oder offene Überstunden sollten
ausdrücklich geregelt sein.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Ein Aufhebungsvertrag kann dazu führen, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim
Arbeitslosengeld verhängt. In der Regel wird angenommen, dass der Arbeitnehmer freiwillig aus dem
Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies kann aber gegebenenfalls durch die Vertragsgestaltung
beeinflusst werden.

Rechtliche Fallstricke erkennen

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das bedeutet aber auch, dass
Sie in der Regel keine Möglichkeit mehr haben, später gegen die Beendigung vorzugehen. Daher ist
es wichtig, den Vertrag genau zu prüfen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Häufig enthält
ein erster Vertragsentwurf Klauseln, die zu Ihrem Nachteil sind – zum Beispiel eine zu kurze
Kündigungsfrist oder der Verzicht auf bestimmte Ansprüche.

Fazit: Lassen Sie sich nicht drängen!

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein – aber nur, wenn die Bedingungen stimmen.
Nehmen Sie sich Zeit, um alle Klauseln sorgfältig zu prüfen und nachzuverhandeln. In vielen Fällen
lohnt sich die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht in Bremen, um das Beste für sich
herauszuholen. Denken Sie daran: Ihr Arbeitgeber hat seinen eigenen Vorteil im Blick – sorgen Sie
dafür, dass Sie Ihren nicht aus den Augen verlieren!

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

Wenn Sie über einen Aufhebungsvertrag nachdenken oder bereits ein Angebot erhalten haben,
lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen beraten. So stellen Sie
sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden und Sie keine Nachteile in Kauf nehmen
müssen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung!