Als Anwältin für Arbeitsrecht in Berlin berate ich täglich Mandanten zum Thema Kündigung. Besonders häufig geht es dabei um die Frage, was eigentlich als „wichtiger Grund“ für eine fristlose Kündigung gilt. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen und beantworte die wichtigsten Fragen zu diesem komplexen Thema.
In meiner arbeitsrechtlichen Praxis erlebe ich oft, dass Mandanten diese beiden Arten von Kündigungsgründen verwechseln. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist muss für den Kündigenden unzumutbar sein.
Ein normaler Kündigungsgrund hingegen rechtfertigt nur eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist.
Aus meiner Erfahrung als Anwältin für Arbeitsrecht gehören zu den klassischen wichtigen Gründen:
Fallbeispiel: Ein Mandant wurde fristlos gekündigt, weil er angeblich Firmeneigentum entwendet hatte. In der Verhandlung konnte ich nachweisen, dass es sich um ein Missverständnis handelte und die Kündigung damit unwirksam war.
Eine meiner wichtigsten Aufgaben als Anwältin für Arbeitsrecht ist es, die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen zu prüfen. Grundsätzlich gilt: Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss in der Regel eine Abmahnung vorausgegangen sein. Diese muss:
Praxisbeispiel: Eine Mandantin erhielt eine fristlose Kündigung wegen wiederholter Verspätungen. Da keine vorherige Abmahnung erfolgt war, konnte ich die Kündigung erfolgreich anfechten.
Ein wichtiger Aspekt, den ich meinen Mandanten immer wieder erkläre: Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Diese Frist ist sehr strikt und wird von den Arbeitsgerichten genau geprüft.
Beispiel aus meiner Praxis: Ein Arbeitgeber wartete vier Wochen nach Entdeckung eines Vorfalls mit der fristlosen Kündigung. Ich konnte die Unwirksamkeit der Kündigung allein aufgrund der Fristüberschreitung durchsetzen.
Als Ihre Anwältin für Arbeitsrecht rate ich zu folgenden sofortigen Maßnahmen:
Praxisfall: Ein Mandant reagierte sofort nach Erhalt einer fristlosen Kündigung und kontaktierte mich. Durch schnelles Handeln konnten wir nicht nur die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen, sondern auch eine angemessene Abfindung aushandeln.
Als erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht in Berlin weiß ich: Nicht jeder vermeintlich wichtige Grund rechtfertigt tatsächlich eine fristlose Kündigung. Die Anforderungen der Arbeitsgerichte sind hoch, und viele fristlose Kündigungen erweisen sich im Nachhinein als unwirksam.
Lassen Sie sich deshalb unbedingt rechtlich beraten, bevor Sie eine fristlose Kündigung akzeptieren. Die Chancen stehen oft gut, dass wir gemeinsam eine bessere Lösung finden können. In meiner digitalen Kanzlei für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu erreichen.
Denken Sie daran: Je schneller Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen, erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen. Als Ihre Anwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.