Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen? Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verhandeln für Sie eine faire Lösung.
Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, möchten wir Ihnen zwei essenzielle Tipps an die Hand geben:
1. Handeln Sie schnell – die Zeit läuft
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit zu reagieren. Wird in dieser Frist keine Kündigungsschutzklage erhoben, ist Ihr Arbeitsplatz unwiderruflich verloren. Auch Ihre Chancen auf eine Abfindung sinken nach Ablauf dieser Frist drastisch. Wir empfehlen Ihnen daher, sich umgehend von uns beraten zu lassen. Als Ihre Experten für Arbeitsrecht prüfen wir Ihren Fall sorgfältig und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte ein.
2. Arbeitsagentur informieren
Melden Sie sich zeitnah bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Eine verzögerte Meldung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wodurch sich die Auszahlung Ihrer Leistungen verzögert. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem wichtigen Schritt.
Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, möchten wir Ihnen zwei essenzielle Tipps an die Hand geben:
1. Handeln Sie schnell – die Zeit läuft
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit zu reagieren. Wird in dieser Frist keine Kündigungsschutzklage erhoben, ist Ihr Arbeitsplatz unwiderruflich verloren. Auch Ihre Chancen auf eine Abfindung sinken nach Ablauf dieser Frist drastisch. Wir empfehlen Ihnen daher, sich umgehend von uns beraten zu lassen. Als Ihre Experten für Arbeitsrecht prüfen wir Ihren Fall sorgfältig und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte ein.
2. Arbeitsagentur informieren
Melden Sie sich zeitnah bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Eine verzögerte Meldung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wodurch sich die Auszahlung Ihrer Leistungen verzögert. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem wichtigen Schritt.
Wahrscheinlich ist auch Ihre Kündigung fehlerhaft. Prüfen Sie noch heute Ihre Kündigung – kostenfrei und unverbindlich.
Wissen, das sich auszahlt
Wussten Sie, dass nur 12% der gekündigten Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten? Dabei enden über 90% der Kündigungsschutzklagen mit einem gerichtlichen Vergleich und der Bezahlung einer Abfindung, der die Anwaltskosten meist deutlich übersteigt.
Jetzt handeln!
Nutzen Sie zunächst gerne unseren Abfindungsrechner, um eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Abfindungshöhe zu erhalten. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin mit uns. Denken Sie daran: Die 3-Wochen-Frist beginnt mit dem Erhalt Ihrer Kündigung.
Wir wissen: Eine Kündigung trifft Sie nicht nur beruflich, sondern auch emotional. Als Ihre erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite. Seit vielen Jahren begleiten wir erfolgreich Arbeitnehmer durch diese herausfordernde Phase und setzen uns mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein.
Unser Ansatz: Wir entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Strategie. In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre individuelle Situation und definieren Ihr persönliches Ziel. Dabei konzentrieren wir uns auf zwei mögliche Hauptstrategien:
Die Sicherung Ihres Arbeitsplatzes
Wir prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten, damit Sie Ihre Position im Unternehmen behalten können.
Die Verhandlung einer angemessenen Abfindung
Sollte eine Weiterbeschäftigung nicht sinnvoll oder gewünscht sein, setzen wir uns für eine bestmögliche finanzielle Lösung ein.
Bei Änderungskündigungen prüfen wir zusätzlich die neuen Arbeitsbedingungen und beraten Sie zu Ihren Handlungsoptionen.
Nach eingehender Prüfung Ihrer Situation beraten wir Sie ausführlich über den erfolgversprechendsten Weg. In vielen Fällen empfiehlt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Streben Sie eine Abfindung an, können wir häufig bereits im ersten Gütetermin eine attraktive Einigung für Sie erzielen. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Verhandlungserfahrung und unserem fundierten Fachwissen.
Liegt Ihr Fokus auf dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes, begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren. Sie erhalten von uns jederzeit eine transparente Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und werden über jeden wichtigen Schritt informiert.
Wir denken ganzheitlich
Eine Kündigung wirft viele Fragen auf. Deshalb kümmern wir uns auch um alle damit verbundenen Aspekte:
Entlasten Sie sich
Sie sollen sich in dieser herausfordernden Situation auf das Wesentliche konzentrieren können. Wir übernehmen für Sie die komplette rechtliche Betreuung.
Mit langjähriger Expertise im Arbeitsrecht steht unsere Kanzlei an Ihrer Seite, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Als Ihre Ansprechpartnerin setzt Dr. Sarah Maria Stetter ihr umfassendes Fachwissen gezielt für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.
Unser Versprechen: Keine Standardlösungen
Jeder Fall ist einzigartig – deshalb entwickeln wir für Sie eine individuell zugeschnittene Strategie. In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und definieren gemeinsam Ihr persönliches Ziel. Dabei ergeben sich typischerweise zwei Hauptszenarien:
Arbeitsplatzerhalt
Wir setzen alle rechtlichen Hebel in Bewegung, damit Sie Ihre Position im Unternehmen behalten können.
Abfindungslösung
Wir verhandeln für Sie die bestmögliche finanzielle Vereinbarung, wenn eine Trennung unvermeidbar oder gewünscht ist.
Bei Änderungskündigungen prüfen wir zusätzlich die neuen Konditionen und beraten Sie zu Ihren Handlungsoptionen. Nach sorgfältiger Analyse Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen den erfolgversprechendsten Weg und leiten bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage ein.
Umfassende Betreuung in allen Aspekten
Wir kümmern uns um sämtliche rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung:
Entlastung in schwierigen Zeiten
Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche – wir übernehmen den rechtlichen Part. In persönlichen Gesprächen beantworten wir alle Ihre Fragen und halten Sie stets auf dem Laufenden.
Die häufigste Kündigungsart verstehen
Etwa 70% aller Kündigungen sind betriebsbedingt. Oft trifft es dabei auch Mitarbeiter mit hervorragenden Leistungen. Doch wir wissen: Die rechtlichen Hürden für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung sind hoch.
Zwei zentrale Voraussetzungen
Arbeitgeber müssen zwingend nachweisen:
Fehlerquelle Sozialauswahl
Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Besonders bei der Sozialauswahl unterlaufen Arbeitgebern häufig entscheidende Fehler. Das vorgeschriebene Punktesystem muss folgende Kriterien berücksichtigen:
Werden diese Kriterien nicht korrekt angewendet oder dokumentiert, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Unsere Expertise für Sie
Die meisten betriebsbedingten Kündigungen bieten Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Anfechtung. Als Ihre Anwälte setzen wir uns für Ihre Interessen ein:
1. Professionelle Abfindungsverhandlung
Wichtig zu wissen: Eine Abfindung ist nicht automatisch garantiert. Wir verhandeln für Sie die bestmögliche Höhe.
2. Bezahlte Freistellung durchsetzen
Wir setzen uns für eine bezahlte Freistellung ein, damit Sie sich bei vollem Gehalt auf Ihre berufliche Zukunft konzentrieren können.
3. Kompetenter Arbeitszeugnis-Check
Unser Team prüft Ihr Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzt eine optimale Beurteilung durch.
4. Vermeidung von ALG-Sperrzeiten
Bei Aufhebungsverträgen droht eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir beraten Sie, wie Sie diese rechtssicher vermeiden.
Handeln Sie jetzt
Je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir Ihre Position stärken.
Viele Arbeitgeber bevorzugen Aufhebungsverträge gegenüber Kündigungen. Die vermeintlich faire Vereinbarung verleitet häufig zur vorschnellen Unterschrift – doch Vorsicht ist geboten!
Wir raten dringend davon ab, einen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Unsere langjährige Erfahrung zeigt folgende typische Fallstricke:
Zu niedrige Abfindungen
Oft liegt die angebotene Abfindung deutlich unter dem erreichbaren Betrag. Bedenken Sie: Ihr Arbeitgeber benötigt in der Regel Ihre Zustimmung für eine rechtssichere Trennung. Dies verschafft Ihnen eine gute Verhandlungsposition. Wir unterstützen Sie dabei, eine angemessene Abfindung auszuhandeln – mit dem richtigen Gespür für realistische Forderungen.
Risiko Sperrzeit
Ein falsch formulierter Aufhebungsvertrag kann zu einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Dies bedeutet erhebliche finanzielle Einbußen. Wir kennen die rechtlichen Anforderungen und gestalten den Vertrag so, dass Sie keine Nachteile befürchten müssen.
Versteckte Verzichtserklärungen
Besondere Vorsicht ist bei sogenannten Erledigungs- oder Abgeltungsklauseln geboten. Diese können dazu führen, dass Sie unbeabsichtigt auf wichtige Ansprüche verzichten, etwa:
Unsere Unterstützung für Sie
Als Ihre Experten für Arbeitsrecht:
Auch wenn Sie selbst einen Aufhebungsvertrag anstreben, etwa für einen schnellen Arbeitgeberwechsel, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Eine häufige Sorge beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist die drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir erklären Ihnen die Zusammenhänge und zeigen Lösungen auf.
Was bedeutet eine Sperrzeit?
Unsere Expertise: Sperrzeit rechtssicher vermeiden
Wir gestalten Ihren Aufhebungsvertrag so, dass eine Sperrzeit meist vermieden werden kann. Dafür müssen drei zentrale Punkte beachtet werden:
Wichtiger Vertragshinweis
Der Aufhebungsvertrag muss explizit dokumentieren, dass die Beendigung zur Vermeidung einer sonst unvermeidlichen (betriebsbedingten) Kündigung erfolgt.
Korrekte Kündigungsfrist
Das Beendigungsdatum darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten.
Beispiel: Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende muss diese Frist auch im Aufhebungsvertrag eingehalten werden.
Angemessene Abfindungshöhe
Die Abfindung sollte etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen.
Beispiel: Bei € 5.000 Monatsgehalt und 5 Jahren Betriebszugehörigkeit sollte die Abfindung € 12.500 nicht wesentlich übersteigen.
Der sicherste Weg: Die Kündigung abwarten
In bestimmten Situationen raten wir dazu, eine Kündigung abzuwarten, statt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben:
Ein wichtiger Vorteil: Ein im Kündigungsschutzverfahren geschlossener gerichtlicher Vergleich – unabhängig von den vereinbarten Konditionen – führt in der Regel nicht zu einer Sperrzeit.
Unser Tipp
Lassen Sie uns gemeinsam die für Sie optimale Strategie entwickeln. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu allen Optionen.
Ein häufiger Irrtum: Es gibt keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in geschickten Verhandlungen – und dabei unterstützen wir Sie.
Realistische Einschätzung
Zwar bieten Arbeitgeber manchmal von sich aus Abfindungen an:
Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Diese ersten Angebote liegen meist deutlich unter dem erreichbaren Betrag.
Ihre starke Verhandlungsposition
Wir helfen Ihnen, Ihre Verhandlungsposition optimal zu nutzen:
Unser Grundsatz: Je besser Ihre Chancen vor Gericht stehen, desto höher kann die Abfindung ausfallen.
Unsere Unterstützung für Sie
Wichtiger Steuerhinweis
Die Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die sogenannte Fünftelregelung kann jedoch die Steuerlast erheblich reduzieren. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Gerne erläutern wir Ihnen die steuerlichen Aspekte im Detail.
Eine Abmahnung ist eine förmliche Rüge Ihres Arbeitgebers wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens oder Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie sollte ernst genommen werden – muss aber nicht das letzte Wort sein.
Wichtig zu wissen
Eine Abmahnung kann der erste Schritt zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Allerdings gilt:
Unsere Unterstützung für Sie
Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir:
Handeln Sie zeitnah
Je früher Sie rechtliche Unterstützung suchen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren. In einem persönlichen Beratungsgespräch:
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein – doch was bedeutet das konkret? Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht entschlüsseln wir die versteckten Botschaften und prüfen Ihr Zeugnis auf:
Häufige Fragen, die wir für Sie klären
Unser Service für Sie
Handeln Sie proaktiv
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist wichtig für Ihre berufliche Zukunft. Lassen Sie es von unseren Experten in der Kanzlei Dr. Stetter in Pfaffenhofen prüfen, bevor es Ihre Bewerbungen begleitet.
Professionelle Vertragsgestaltung für Ihren Erfolg
Ein durchdachter Arbeitsvertrag ist mehr als ein Dokument – er ist die Basis für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis. Als Ihre Experten für Arbeitsrecht in Pfaffenhofen nutzen wir die weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten optimal für Sie.
Häufige Herausforderungen in der Praxis
Unsere langjährige Erfahrung zeigt die typischen Folgen mangelhafter Vertragsgestaltung:
Maßgeschneiderte Vertragslösungen
Wir entwickeln für Sie passgenaue Vertragswerke, die:
Spezialgebiet: Geschäftsführerverträge
Für diese besondere Vertragsform bieten wir:
Ihre Vorteile durch unsere Expertise
1. Zukunftsfähige Arbeitszeitmodelle
2. Sichere Befristungslösungen
3. Intelligente Kostensteuerung
4. Aktuelle Rechtskonformität
Ihr Weg zum optimalen Vertrag
In einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei:
Persönlich. Kompetent. Zielorientiert.
Die Kanzlei Dr. Stetter ist Ihre erste Adresse für arbeitsrechtliche Angelegenheiten im Großraum München, Ingolstadt und Pfaffenhofen. Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht vertritt Dr. Sarah Maria Stetter die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit höchster Expertise und persönlichem Engagement.
Ihr Erfolg ist unser Antrieb
Wir verstehen uns als Ihre strategischen Partner in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Unsere Philosophie: Klare Kommunikation, durchdachte Strategien und konsequente Interessenvertretung. Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Lösung stehen wir an Ihrer Seite. Dabei legen wir besonderen Wert auf praxisnahe Lösungen, die Ihre Ziele nachhaltig sichern. Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation genau zu verstehen, um die für Sie beste Strategie zu entwickeln.
Unsere Kernkompetenzen
Moderne Kanzlei mit digitaler Ausrichtung
In unseren Räumlichkeiten in der historischen Altstadt von Pfaffenhofen verbinden wir traditionelle Rechtsexpertise mit modernem Kanzleimanagement. Dies ermöglicht uns:
Digitale Kanzlei für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Dr. Sarah Maria Stetter
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als „Daten“ bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z.B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Onlineangebot“).
Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
Stand: 1. Mai 2023
Kanzlei Dr. Stetter
Dr. Sarah Maria Stetter (geb. Hoffmann)
Türltorstraße 4, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Telefon +49 8441/4754998
Telefax +49 8441/4754976
E-Mail info@anwalt-paf.de
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.
Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Des Weiteren regelt es die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG), insbesondere im Hinblick auf die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Einwilligung von Beschäftigten. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
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Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass die Daten an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt oder sie ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z.B. mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Webseite eingebunden werden, gehören. In solchen Fällen beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.
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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglich oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung verarbeiten oder lassen wir die Daten nur in Drittländern mit einem anerkannten Datenschutzniveau, vertraglichen Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, beim Vorliegen von Zertifizierungen oder verbindlicher internen Datenschutzvorschriften verarbeiten (Art. 44 bis 49 DSGVO, Informationsseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_de).
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Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:
Angaben gemäß § 5 TMG
Kanzlei Dr. Stetter
Dr. Sarah Maria Stetter (geb. Hoffmann)
Türltorstraße 4, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Telefon +49 8441/4754998
Telefax +49 8441/4754976
E-Mail info@anwalt-paf.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG DE
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, 80333 München
gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde
Frau Dr. Sarah Maria Hoffmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München und durch diese zugelassen als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtsanwaltskammer München ist die zuständige Aufsichtsbehörde.
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80331 München
Telefon: +49 (089) 53 29 44-0
Telefax: +49 (089) 53 29 44-28
E-Mail: info@rak-m.de
Internet: www.rak-muenchen.de
Berufsrechtliche Regelungen
Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer können die Bestimmungen online nachgelesen werden: https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/#tdg
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftungsausschluss
Die Informationen auf dieser Website dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Obwohl wir uns bemühen, die auf dieser Website enthaltenen Informationen aktuell und korrekt zu halten, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen, die aufgrund der auf dieser Website bereitgestellten Informationen unternommen oder unterlassen wurden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung der auf dieser Website bereitgestellten Informationen entstehen.