Gekündigt, abgemahnt oder unter Druck gesetzt?
Seit über 30 Jahren stehe ich Arbeitnehmern in Karlsruhe zur Seite: entschlossen, diskret und erfolgreich.
Jahre Arbeitsrecht,
zugelassen seit 1996
Jahre Leiter einer Rechtsabteilung
mit rund 2.500 Mitarbeitern
Werktage bis zum Termin,
Ersteinschätzung kostenlos
Eine Kündigungsschutzklage muss nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Auch dann, wenn sie rechtlich angreifbar war.
Genau hier verlieren die meisten Arbeitnehmer ihr Geld. Nicht vor Gericht, sondern im Wartezimmer der eigenen Unsicherheit. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch jeden Hebel für eine Abfindung.
Rufen Sie an, bevor Sie etwas unterschreiben. Die Einschätzung, ob sich ein Vorgehen lohnt, kostet Sie nichts.
Sechs Anlässe, bei denen sich anwaltliche Prüfung in fast jedem Fall rechnet.
Ordentlich, fristlos oder als Änderungskündigung. Ich prüfe Form, Frist, Anhörung des Betriebsrats und den Kündigungsgrund und erhebe fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht Karlsruhe.
Das erste Angebot ist selten das letzte. Ich verhandle auf Basis Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihres Gehalts und der Schwächen der Kündigung.
Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Ich prüfe den Entwurf und verhandle nach.
Eine unwidersprochene Abmahnung ist der Baustein für die nächste Kündigung. Ich prüfe die Vorwürfe und fordere die Entfernung aus der Personalakte.
Zwischen den Zeilen steht oft das Gegenteil dessen, was Sie lesen. Ich übersetze die Formulierungen und setze eine Korrektur durch.
Vor der Unterschrift ist alles verhandelbar, danach fast nichts mehr. Prüfung von Befristung, Kündigungsfristen, Überstunden und Wettbewerbsverbot.
„Ich weiß, wie Arbeitgeber rechnen. Ich habe zwanzig Jahre lang für einen gerechnet.“
Studium in Heidelberg, zweites Staatsexamen 1991, Zulassung als Rechtsanwalt seit 1996. Über zwanzig Jahre habe ich die Rechtsabteilung eines Unternehmens mit rund 2.500 Mitarbeitern geleitet. Ich kenne die Personalabteilung, die Ihnen gerade gekündigt hat, von innen. Ich weiß, wann ein Arbeitgeber verhandelt, wo sein Budget endet und welche Fehler in Kündigungsschreiben immer wieder gemacht werden.
Ich führe keine Massenmandate. Wer mich anruft, spricht mit mir und bekommt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen einen Termin.
Kein Formularkrieg, keine Wartezeit von drei Wochen.
Sie schildern in wenigen Sätzen, was passiert ist, und wann Sie die Kündigung erhalten haben. Das Datum ist der wichtigste Punkt.
Ich sage Ihnen, ob sich ein Vorgehen lohnt, welche Größenordnung bei einer Abfindung realistisch ist und was es kostet.
Außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber, wenn nötig Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie mich beauftragen, entstehen Kosten, und die bespreche ich vorher mit Ihnen.
Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie eine haben, übernehme ich die Deckungsanfrage. Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
Ohne Rechtsschutz. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Vereinbarung. Sie wissen vor der Beauftragung, woran Sie sind.
Wichtig zu wissen: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt nach § 12a ArbGG jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer gewinnt. Das klingt unfair, ist aber auch eine Chance: Ihr Arbeitgeber bekommt seine Kosten ebenfalls nicht erstattet, was Vergleiche wahrscheinlicher macht.
Nein, aber es ist eilig. Die Frist des § 4 KSchG beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Rufen Sie heute an, nicht nächste Woche.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entstehen die allermeisten Abfindungen im Vergleich, weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko und die Kosten einer möglichen Weiterbeschäftigung vermeiden will. Genau dieses Risiko verhandele ich für Sie.
Nicht unterschreiben. Der Zeitdruck ist ein Verhandlungsinstrument, keine rechtliche Notwendigkeit. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie den Entwurf vorher prüfen.
Nein. Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder per Video, Unterlagen schicken Sie per E-Mail. Zu den Terminen beim Arbeitsgericht Karlsruhe gehe ich für Sie.
Kündigungsschutzverfahren sind Alltag und enden meist im Vergleich. Ein neuer Arbeitgeber erfährt davon in aller Regel nichts. Was in Ihrem Arbeitszeugnis steht, verhandeln wir mit.
In der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Wenn Ihre Frist kurz vor dem Ablauf steht, sagen Sie das beim Anruf, dann geht es schneller.
Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie gerade nicht sprechen können, schreiben Sie mir, ich rufe zurück.
Kanzlei Günter Stallecker
Grafenstraße 22
71299 Wimsheim
Telefon: 0151 61612186
E-Mail: info@ra-stallecker.de
Tätig für Mandanten in Karlsruhe, Ettlingen, Bruchsal, Bretten, Rastatt, Pforzheim und Baden-Baden. Verfahren vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe, Ritterstraße 12.
Ich melde mich am selben Werktag zurück.
Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Rechtsanwalt Günter Stallecker, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.