DIGITALE KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT IN BERLIN - ANNE LACHMUND LL.M.

Arbeitsrecht Anwältin Berlin

Sie wurden gekündigt oder haben Sie Fragen zur Abfindung oder zu einem Aufhebungsvertrag?

Überprüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in nur 6 Schritten

San Kaj
Schon bei dem ersten Telefonat habe ich mich sehr gut beraten gefühlt. Man hat sofort gemerkt, dass Frau Lachmund sehr viel Erfahrung auf dem Gebiet Arbeitsrecht hat. Außerdem ist ihr auch der Mensch wichtig. Sie fertigt ihre Mandanten nicht ab, sondern geht auf diese ein. Ende 2020 hatte ich meinen ersten Arbeitsrechtsstreit, den Frau Lachmund erfolgreich zu meinen Gunsten geführt hat. Ich empfehle sie zu 100% und würde sie immer wieder als meine Anwältin wählen!
Anita Baron
Anne Lachmund hat mich in einer mich belastenden Situation äußerst kompetent beraten und vertreten. Dank ihrer sympathischen Ausstrahlung und ihrer Erfahrung gab sie mir schon im ersten Telefonat mehr Sicherheit und das Gefühl, ihr vertrauen zu können. Im besten Sinne unaufgeregt, souverän und mit viel Empathie nahm sie sich der Sache an und brachte sie zu einem gelungenen Abschluss Ich kann Anne Lachmund uneingeschränkt empfehlen!
Sabrina Fasholz
Anne Lachmund hat mir sehr schnell und kompetent geholfen. Sie ist fachlich absolut versiert und weiß sofort und mitunter kreativ um Rat. Mit klarer Sprache, ohne viele Schnörkel. Sie zeigt Kampfgeist, bleibt aber im Ton stets auf dem höchsten Niveau. Und vor allem ist sie preissensibel. Frau Lachmund versteht ihr Handwerk!
Jan Hellner
Kompetent und empathisch - sehr zu empfehlen. Frau Lachmund ist eine absolute Expertin für Arbeitsrecht. Sie kombiniert Expertise in fachlichen Dingen mit einer hohen sozialen und emotionalen Kompetenz, so dass man sich von Beginn an gut betreut fühlt. Man hat das Gefühl, dass sie nicht nur den rechtlichen Fall, sondern auch die Menschen dahinter sieht. Kommunikation läuft super und unkompliziert durch den Fokus auf eine moderne Kanzleiorganisation - viel Papier und spiessige Besprechungsräume Fehlanzeige, alles läuft digital.
F. S.
Anne Lachmund besticht durch eine sympathische Kombination aus fachlicher Expertise, Kampfgeist und hoher Empathie! Mit außergewöhnlichem Engagement, effizient und unkompliziert in der Herangehensweise und gleichzeitig voll menschlicher Wärme in der Beratung zum konkreten Vorgehen. Eine Anwältin, die ich meinen besten Freund*Innen empfehlen würde!

Sie wurden gekündigt?

Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten?

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Kündigung erhalten? Zwei wichtige Tipps

Sollte Ihr Arbeitgeber Sie gekündigt haben, nehmen Sie sich diese beiden Tipps zu Herzen:

  1. Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um auf Ihre Kündigung zu reagieren. Erheben Sie in dieser Zeit keine Kündigungsschutzklage, ist Ihre Stelle endgültig verloren. Auch eine Abfindung ist nach Ablauf dieser Frist meist unrealistisch. Sie sollten daher so schnell wie möglich eine Anwältin für Arbeitsrecht aufsuchen, die Ihren Fall prüft und ggf. Klage erhebt.
  2. Melden Sie sich zeitnah bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Sollten Sie tatsächlich arbeitslos werden, droht Ihnen andernfalls eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Sie müssen dann länger auf die Leistung warten. Treten Sie rechtzeitig mit mir in Kontakt, kann ich Sie bei der Meldung unterstützen.

Wussten Sie, dass nur 12 % der gekündigten Arbeitnehmer:innen gegen ihre Kündigung vorgehen? Dabei enden über 99 % der Kündigungsschutzklagen mit einem Abfindungsvergleich, der die Kosten für die Klage um ein Vielfaches übersteigt. Wichtig: Sie haben nur drei Wochen nach Erhalt Ihrer Kündigung Zeit, Klage einzureichen. Lassen Sie sich jetzt beraten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Vorab haben Sie die Möglichkeit mittels unseres Abfindungsrechners berechnen zu lassen, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen könnte.

Ihre Rechtsanwältin für Kündigungen in Berlin und Umgebung

Eine Kündigung ist eine emotional belastende Situation. Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Dank meiner Erfahrung kenne ich jeden Kniff und weiß, wie ich Ihre Interessen am besten durchsetze. Trotzdem: ich berate nicht „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir eingehend Ihr persönliches Ziel, an dem sich meine Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:

Die Rettung Ihres Arbeitsplatzes, sodass Sie weiter im Betrieb beschäftigt bleiben oder
die Auszahlung einer möglichst hohen Abfindung. Dies bedeutet zugleich, dass Sie Ihre Stelle aufgeben. Im Falle einer Änderungskündigung kommt außerdem in Betracht, dass Sie zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten.

Ersteinschätzung 

Durchsetzung und Klage

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Ich berate Sie, ob und wie wir gemeinsam Ihr Ziel erreichen

In vielen Fällen erheben wir anschließend Kündigungsschutzklage. Zielen Sie auf eine Abfindung ab, lässt sich oft schon im ersten sogenannten Gütetermin eine attraktive Einigung mit dem Arbeitgeber erreichen. Dabei dürfen Sie auf mein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick vertrauen. Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz hingegen behalten, führen wir das Verfahren bis zum Ende. Natürlich teile ich Ihnen fortlaufend die Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen mit.

Auch die zahlreichen Folgefragen einer Kündigung nehmen wir in den Blick. Dies betrifft etwa Ihre Weiterbeschäftigung während des Verfahrens, die Auszahlung Ihres Resturlaubs und das Arbeitslosengeld.

Eine Kündigung ist belastend genug – ich halte Sie von allen rechtlichen Angelegenheiten frei. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit mir.

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer - Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Dank meiner Erfahrung kenne ich jeden Kniff und weiß, wie wir Ihre Interessen am besten durchsetzen. Trotzdem: Ich berate nicht „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir eingehend Ihr persönliches Ziel, an dem sich meine Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:

  • Die Rettung Ihres Arbeitsplatzes, sodass Sie weiter im Betrieb beschäftigt bleiben oder
  • Die Auszahlung einer möglichst hohen Abfindung. Dies bedeutet zugleich, dass Sie Ihre Stelle aufgeben.
  • Im Falle einer Änderungskündigung kommt außerdem in Betracht, dass Sie zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten. Ich berate Sie, ob und wie wir gemeinsam Ihr Ziel erreichen. In vielen Fällen erheben wir anschließend Kündigungsschutzklage in Ihrem Namen.
  • Auch die zahlreichen Folgefragen einer Kündigung nehme ich in den Blick. Dies betrifft etwa Ihre Weiterbeschäftigung während des Verfahrens, die Auszahlung Ihres Resturlaubs und das Arbeitslosengeld I.

 

Eine Kündigung ist belastend genug – ich halte Sie von allen rechtlichen Angelegenheiten frei und beantworte Ihre Fragen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir.

Aufhebungsvertrag nicht ohne Anwältin für Arbeitsrecht

Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor, statt eine Kündigung auszusprechen. Im Glauben, eine faire Vereinbarung abzuschließen, unterschreiben viele Arbeitnehmer bereitwillig.

Davon rate ich Ihnen ab! Aufhebungsverträge enthalten zahlreiche Risiken, die Sie abklären sollten. Dies können insbesondere sein:

Die Abfindung ist im Vertragsentwurf des Arbeitgebers häufig deutlich zu niedrig angesetzt. Ihr Arbeitgeber ist in aller Regel auf Ihre Zustimmung angewiesen, um sich rechtssicher von Ihnen zu trennen. Sie sollten Ihr Einverständnis daher von einer angemessenen Abfindung abhängig machen. Pokern Sie hingegen zu hoch, greift der Arbeitgeber eventuell doch zur Kündigung.

In vielen Fällen droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie müssen dann zunächst 12 Wochen ohne die Leistungen der Arbeitsagentur auskommen. Mit anderen Worten: Sie lassen viel Geld auf der Straße liegen. Ich berate Sie, ob und wie Sie eine Sperrzeit vermeiden können.

Fast alle Aufhebungsverträge beinhalten eine Erledigungs- oder Abgeltungsklausel. Sie verzichten darin auf sämtliche Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, sofern diese nicht im Aufhebungsvertrag genannt werden. Meine Erfahrung zeigt, dass vielen Arbeitnehmern auf diese Weise offener Resturlaub oder die Vergütung von Überstunden verloren geht. Davor bewahre ich Sie.

Ich prüfe, verhandle und gestalte regelmäßig Aufhebungsverträge für meine Mandanten. Gerne beraten ich Sie zu dem Vertrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vorgelegt hat.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchten. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig das Unternehmen wechseln möchten.

Sie erreichen mich am schnellsten elektronisch. Vereinbaren Sie gerne einen kurzfristigen Termin zur Beratung über die Terminbuchung.

Erfahrungsbericht: Hohe Abfindung durch unwirksame Kündigung

Obwohl junge Mütter durch das deutsche Arbeitsrecht besonders geschützt sind, sind sie verhältnismäßig oft von Kündigungen betroffen. Offensichtlich sind Frauen nach der Geburt eines Kindes für einige Arbeitgeber schlechter einsetzbar, weil sie mit Blick auf Umfang und Lage der Arbeitszeit Einschränkungen unterliegen.

So ging es auch meiner Mandantin, die gerade erst aus der Elternzeit wieder in Teilzeit an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt war. Ihr wurde unerwartet gekündigt und gleichzeitig eine Freistellung ganz nach amerikanischer Manier ausgesprochen: “Wir haben keine Verwendung mehr für Sie. Bitte packen Sie Ihre Sachen!”

Glücklicherweise hatte meine Mandantin bei ihrer Rückkehr alles richtig gemacht: Sie hatte einen Antrag auf Teilzeittätigkeit während Elternzeit gestellt. Auch während der Elternzeit besteht nämlich die Möglichkeit, bis zu 32 Wochenstunden zu arbeiten. Das hat den riesengroßen Vorteil, dass Eltern einerseits vollzeitnah arbeiten können und andererseits der besondere Kündigungsschutz weiter bestehen bleibt.

Dieser Umstand war der Arbeitgeberin meiner Mandantin entweder nicht bewusst oder es war dem Unternehmen schlichtweg egal. Viele Unternehmen kündigen nach meiner Erfahrung tatsächlich “ins Blaue hinein”, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Sie tun dies in dem Wissen, dass statistisch gesehen weniger als 9 von 10 Beschäftigten gegen eine Kündigung klagen; d. h. sie am Ende recht günstig davon kommen.

Landet die Angelegenheit in dem 1 von 10 Fällen vor Gericht, kann es allerdings sehr teuer werden. Eine Kündigung während Elternzeit ist ohne vorherige Zustimmung der Landesbehörde nämlich absolut unwirksam.

Diese Erfahrung musste die Arbeitgeberin meiner Mandantin auch machen. Aus der komfortablen Situation, dass der besondere Kündigungsschutz noch über ein weiteres Jahr bestand, ließ sich eine überdurchschnittlich hohe Abfindung als Neustart für meine Mandantin verhandeln. Zusammen mit einem sehr guten Zeugnis kann sich meine Mandantin nun in Ruhe und ohne Druck auf eine neue Stelle bewerben.

Sicherlich hätten wir auch für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes kämpfen können. Jedoch halte ich das in den wenigsten Fällen für erstrebenswert. Zum einen sagt es viel über die Kultur eines Unternehmens aus, wenn es gerade schutzbedürftige Beschäftigte besonders schlecht behandelt. Zum anderen sollte sich niemand dem Druck aussetzen, weiter für ein Unternehmen zu arbeiten, das darauf offensichtlich keinen Wert legt und stattdessen lieber zu einem wertschätzenden Arbeitgeber wechseln.

In dem Fall galt die Devise: “Ende gut, alles gut!”

Sperrfrist beim Arbeitlosengeld umgehen

Viele Menschen befürchten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags, dass eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit verhängt wird.

Sperrzeit bedeutet, dass Sie das beantragte Arbeitslosengeld erst nach Ablauf von 12 Wochen erhalten, da Sie in den ersten 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt sind. Sie erhalten das Arbeitslosengeld aber nicht nur später, sondern auch insgesamt für eine verkürzte Bezugsdauer von 9 statt 12 Monaten. Grund für die Sperrzeit ist, dass die Agentur für Arbeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags grundsätzlich annimmt, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis freiwillig und damit unnötig aufgegeben haben.

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld können Sie jedoch durch eine clevere Gestaltung des Aufhebungsvertrags umgehen:

  • Der Aufhebungsvertrag muss den Hinweis enthalten, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Vermeidung einer ansonsten unvermeidlichen (betriebsbedingten) Kündigung erfolgt.
  • Das im Aufhebungsvertrag vereinbarte Beendigungsdatum darf die jeweilige gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten. Das bedeutet, wenn Ihre gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende beträgt, dürfte der im Aufhebungsvertrag vereinbarte Beendigungstermin nicht vor dem 28. Februar 2022 liegen.
  • Die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung sollte ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nicht wesentlich übersteigen. Bei einem Bruttomonatsgehalt von € 5.000,00 und einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren sollte die Abfindung bspw. nicht wesentlich höher liegen als € 12.500,00.

 

Wenn alle diese Punkte im Aufhebungsvertrag beachtet werden, können Sie die Verhängung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit in der Regel umgehen.

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich lieber kündigen lassen, um eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu umgehen. Das gilt auch, wenn Sie bspw. eine höhere Abfindung verhandelt haben oder besonderen Kündigungsschutz genießen. Ein später im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens geschlossener gerichtlicher Vergleich – egal zu welchen Konditionen – wird von der Agentur für Arbeit in der Regel ohne Probleme akzeptiert und löst keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld aus.

Wussten Sie, dass eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld durch clevere Gestaltung des Aufhebungsvertrags umgangen werden kann?

Abfindung

Viele Mandanten haben mit ihrer Stelle abgeschlossen und möchten gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung ausscheiden. Was die meisten aber nicht wissen: Sie können nicht per se eine Abfindung verlangen.

Vielmehr müssen Sie in der Regel verhandeln, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. Zwar bietet der Arbeitgeber gelegentlich von sich aus oder aufgrund eines Sozialplans eine Abfindung an; diese ist häufig aber zu niedrig angesetzt. Auch dann lohnen sich Verhandlungen.

Sie sollten Ihrem Arbeitgeber nun verdeutlichen, wie sehr er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Für ihn ist eine einseitige Kündigung stets riskant. Klagen Sie, muss er Sie im äußersten Fall wieder einstellen und nachbezahlen. Mit der Abfindung erkauft er sich hingegen Ihre „Zustimmung“ zur Entlassung. Deshalb gilt: Je höher Ihre Erfolgschancen vor Gericht wären, desto attraktivere Beträge wird Ihr Arbeitgeber zu zahlen bereit sein.

Dank meiner jahrelangen Erfahrung kann ich Ihrem Arbeitgeber detailliert darlegen, weshalb er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Ich berate Sie im Hintergrund, ob die darauffolgenden Angebote angemessen sind. Sie haben Fragen zu Ihrer Abfindung? Nehme gerne telefonisch Kontakt zu mir auf.

Übrigens: Bedenken Sie, dass Sie die Abfindung versteuern müssen. Allerdings reduziert die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast etwas. Sozialbeiträge fallen nicht an.

Abmahnung - Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Welche Konsequenzen drohen? Eine Abmahnung ist eine Rüge, die der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer Bezug auf eine Beanstandung oder ein Verstoß ausspricht. 

Im weiteren Verlauf kann ein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mindestens einmal erfolglos wegen vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt, so kann er eine verhaltensbedingte Kündigung nicht mit diesem Fehlverhalten begründen. Der Arbeitgeber muss daher dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit geben, das beanstandete Verhalten zu ändern.

Sie haben Fragen zu einer Abmahnung? Ich berate Sie als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin umfassend zu Ihren Möglichkeiten, wenn Sie abgemahnt wurden. Rufen Sie mich gerne an und nutzen Sie meine unverbindliche Beratung.

Arbeitszeugnis - Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Aus­fall­zei­ten wie bei einer El­tern­zeit im Zeug­nis erwähnt wer­den? Negative Be­ur­tei­lungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tat­sa­chen entsprechen.

Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen zum Thema Arbeitszeugnis an meine Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin. Ich prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Teilzeit - Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin

Sie wollen in Teilzeit arbeiten? Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmern Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Organisation zu prüfen, welche Arbeitsplätze teilzeitfähig sind, und er hat sich dann um die Besetzung dieser Teilzeitstellen zu bemühen. Nach einer ausdrücklichen Klarstellung des Gesetzes gilt die Verpflichtung zur Ermöglichung von Teilzeitarbeit auch für Arbeitnehmer in Führungspositionen.

Sie haben Fragen zum Wechsel in Teilzeit? Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Teilzeitanspruches. Wenden Sie sich gerne an mich, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin.

Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag) - Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin

Sie haben Fragen zu einem befristeten Arbeitsvertrag? Ein befristeter Vertrag endet automatisch oder fristlos, wenn der vereinbarte Kündigungstermin erreicht ist oder wenn der Vertragszweck erreicht ist. Ein befristeter Vertrag kann nicht ordentlich oder fristgerecht gekündigt werden, wenn nicht eine solche Kündigungsmöglichkeit ausnahmsweise in einem Einzelvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist.

Rufen Sie mich gerne an. Meine Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin ist rund um die Uhr erreichbar. Ich prüfe Ihren befristeten Arbeitsvertrag.

Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag: Sperrzeit vermeiden

Ein Aufhebungsvertrag führt oft dazu, dass dem Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG) verhängt wird. Das möchtest du verhindern? Wir erklären dir, wie du nahtlos nach deinem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhältst.

  1. Erhalte ich Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag? 
  2. Die Sperrzeit für Arbeitslosengeld bei einem Aufhebungsvertrag
  3. Verkürzung der Sperrzeit 
  4. Wie kann ich die Sperrzeit verhindern? 
  5. Fazit
 
1. Erhalte ich Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag?
 

Grundsätzlich ja.
Verlierst du deinen Arbeitsplatz und hast keine neue Stelle, solltest du dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden. Um bei der Arbeitsagentur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) zu erhalten, musst du als Arbeitnehmer in den letzten 30 Monaten für mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (also versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein).

Doch der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht immer uneingeschränkt. Es kommt darauf an wie dein Arbeitsvertrag beendet wird. Gerade bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer solltest du aufpassen. Die Agentur für Arbeit verhängt nach einem Aufhebungsvertrag oft eine sog. Sperrzeit. Dies führt dazu, dass du erst später und auf die gesamte Dauer betrachtet weniger ALG I von der Arbeitsagentur erhältst.

 
2. Die Sperrzeit für Arbeitslosengeld bei einem Aufhebungsvertrag
 

Eine Sperrzeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn man dir den Vorwurf machen kann, dass du deine Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer mitverursacht hast (§ 159 Abs. 1 SGB III). Das nimmt die Agentur für Arbeit in aller Regel auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags an. Denn ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dir und dem Arbeitgeber, um dein Arbeitsverhältnis zu beenden.  Mit deiner Unterschrift hast du den Verlust des Arbeitsplatzes und damit deine Arbeitslosigkeit also selbst (mit) verursacht. Das wäre bei einer Kündigung durch deinen Arbeitgeber anders.

Die Sperrzeit umschreibt den Zeitraum, in dem du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) hast. Im Regelfall beträgt sie 12 Wochen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In dieser Zeit erhältst du also kein Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur. Insgesamt verkürzt sich auch die Bezugsdauer, da die Sperrzeit keine Verlängerung der Bezugsdauer nach hinten raus zur Folge hat.

Beispiel: Du bist 30 Jahre alt. Wenn du 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, kannst du bis zu 12 Monate lang ALG I verlangen. Endet dein Arbeitsverhältnis zum 31.7.2022, steht dir bis zum 31.7.2023 Arbeitslosengeld zu. Hat dein Arbeitsvertrag jedoch aufgrund eines Aufhebungsvertrags geendet, verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Du erhältst erst ungefähr ab November Arbeitslosengeld und das nur für neun Monate bis einschließlich Juli.

Bist du über 50 Jahre alt, wird deine gesamte reguläre Bezugsdauer sogar um ein Viertel gekürzt.
Beispiel: Du bist über 55 Jahre alt. Wenn du 36 Monate eingezahlt hast, erhältst du bis zu 18 Monate lang Arbeitslosengeld. Endet dein Arbeitsverhältnis zum 31.7.2022 durch einen Aufhebungsvertrag, wird zu Beginn eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Zusätzlich musst du damit rechnen, dass die Leistung „hinten raus“ 1,5 Mon. vor Ablauf der 18 Monate eingestellt wird.

 
 

3. Verkürzung der Sperrzeit

Unter Umständen verkürzt sich deine Sperrzeit. Es schadet nicht, die Agentur für Arbeit darauf ausdrücklich hinzuweisen, da sie dies gelegentlich übersieht.

Zu einer Verkürzung kann es dann kommen, wenn dein Arbeitsverhältnis ohnehin in naher Zukunft beispielsweise aufgrund einer bereits ausgesprochenen Kündigung, deines Renteneintritts oder einer Befristung im Arbeitsvertrag geendet hätte.

  • Hätte dein Arbeitsverhältnis ohnehin in 6 Wochen geendet, verkürzt sich die Sperrzeit auf 3 Wochen.
  • Hätte dein Arbeitsvertrag in 12 Wochen geendet, verkürzt sich die Sperrzeit auf 6 Wochen.

Ebenso ist eine Verkürzung möglich, wenn die reguläre Sperrzeit von 12 Wochen für dich eine besondere Härte darstellen würde.

Beispiel 1: Du kommst der Kündigung eines Kollegen zuvor, indem du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst und zugunsten deines Kollegen auf die Stelle verzichtest. Dieser Fall ist z.B. möglich, wenn dein Kollege bereits für eine Kündigung vorgesehen war und du wegen deines besonderen Kündigungsschutzes beispielsweise als Schwangere oder Schwerbehinderter kaum hättest gekündigt werden können.

Beispiel 2: Du unterschreibst einen Aufhebungsvertrag, weil du eine neue Stelle in Aussicht hattest, diese aber unerwartet entfällt.

Beispiel 3: Die Bundesagentur für Arbeit hat dich fehlerhaft über die Sperrzeit aufgeklärt und du bist deswegen bei Vertragsunterzeichnung davon ausgegangen, keine Sperrzeit zu erhalten.

Ähnliche Effekte wie eine Verkürzung entstehen, wenn du dich im Aufhebungsvertrag unwiderruflich auf eine Freistellung einigst – selbst dann, wenn du weiterbezahlt wirst. Oft schlagen Arbeitgeber selbst eine Freistellung vor, weil sie vermeiden wollen, dass du bis zum Ende deines Vertrags noch im Betrieb erscheinst (wegen Betriebsgeheimnissen, persönlichen Zerwürfnis o.ä.). Die Sperrfrist beginnt in diesen Fällen mit dem ersten Tag deiner Freistellung zu laufen.

 
4. Wie kann ich die Sperrzeit verhindern?
 

Es kann durchaus möglich sein, die Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag komplett zu umgehen. Im Wesentlichen kommen zwei Lösungen in Betracht:
Entweder es liegt ein wichtiger Grund vor oder du beendest das Arbeitsverhältnis erst durch einen gerichtlichen Vergleich.

Wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag
Zum einen liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Aufhebungsvertrag die einzige Option ist und kein anderes Vorgehen zumutbar war. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • du mit psychischem Druck, Mobbing oder sexueller Belästigung als Arbeitnehmer am Arbeitsplatz konfrontiert warst.
  • die von dir erwartete Arbeit gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitsschutzvorschriften im Arbeitsrecht verstößt.
  • die Arbeitsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
  • die Arbeitsaufgabe nötig ist, um die Betreuung deines Kindes sicherzustellen.
  • die Insolvenz des Unternehmens droht.
  • deine Entlohnung als Arbeitnehmer deutlich zu niedrig war (Richtwert: mehr als 20% unter dem maßgeblichen Tariflohn der ortsüblichen Bezahlung).

Ein wichtiger Grund kann aber auch sein, dass dir ohnehin gekündigt worden wäre und du mit dem Aufhebungsvertrag deiner Entlassung bloß zuvorkommst. Die Kündigung muss aber mit Gewissheit angedroht worden sein, ein bloßes Gerücht reicht nicht aus. Außerdem sollte im Aufhebungsvertrag erwähnt sein, dass dir ohne die Unterschrift gekündigt worden wäre.

Ergänzend muss eine Reihe von weiteren Voraussetzungen vorliegen:

  • Würde es zu der angedrohten Kündigung kommen, hätte das Arbeitsverhältnis zum selben Zeitpunkt oder früher als der Aufhebungsvertrag geendet. Der Aufhebungsvertrag darf deinen Ausstieg im Vergleich zur Kündigung also nicht verfrühen.
  • Zwischen der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags und dem Ende des Arbeitsvertrages muss mindestens deine Kündigungsfrist (meist gem. § 622 BGB) liegen. So ist sichergestellt, dass die theoretische Kündigungsfrist eingehalten worden wäre.
  • Du darfst als Arbeitnehmer nicht „unkündbar“ gewesen sein (z.B. aufgrund einer Schwangerschaft oder Mitgliedschaft im Betriebsrat).
  • Die hypothetische Kündigung muss auf personen- oder betriebsbedingten Gründen beruhen und nicht auf deinem Fehlverhalten. Im Aufhebungsvertrag sollte außerdem erwähnt sein, dass dieser zur Vermeidung einer solchen Kündigung abgeschlossen wird.

Diese Voraussetzungen sind vergleichsweise leicht zu erfüllen. Schwierigkeiten bereiten häufiger diese beiden Anforderungen im Arbeitsrecht, von denen eine erfüllt sein muss:

  • Die angedrohte Kündigung wäre rechtmäßig gewesen sein und du vermeidest durch den Aufhebungsvertrag objektive Nachteile (z.B. erhältst du im Aufhebungsvertrag eine Abfindung, die dir im Falle einer Kündigung nicht zustünde).
  • Oder du erhältst eine Abfindung von bis zu maximal 0,5 Bruttomonatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die drohende Arbeitgeberkündigung rechtmäßig wäre.

Die Beweislast für den wichtigen Grund liegt bei dir. Du solltest dir in diesem Fall also anwaltlichen Beistand fürs Arbeitsrecht suchen. Denn sobald du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, verlierst du deinen Kündigungsschutz und eben möglicherweise Teile deines Arbeitslosengeldes.

Gerichtlicher Vergleich
Ein gerichtlicher Vergleich erzielt häufig die gleichen Wirkungen wie die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags. Nur verhängt die Bundesagentur für Arbeit nach diesem grundsätzlich keine Sperrzeit. Doch wie kommt es zu diesem gerichtlichen Vergleich?

  • Wichtig ist, dass du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst.
  • Du wartest, bis eine Kündigung ausgesprochen wurde und erhebst dann gegen diese innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht.

Im Gütetermin vor Gericht ist dann das Ziel, einen gerichtlichen Vergleich auszuhandeln. Dafür bietest du an, deine Klage zurückzunehmen. Im Gegenzug verlangst du vom Arbeitgeber z.B. die Zahlung einer Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis.

Auch beim gerichtlichen Vergleich bist du auf anwaltliche Unterstützung angewiesen. Denn dieser ist nicht ganz risikofrei. Du solltest abschätzen, ob sich dein Arbeitgeber wirklich auf den Vergleich einlassen wird. Denn sollte die Kündigung rechtmäßig sein, musst du sonst am Ende ohne Abfindung den Betrieb verlassen. Mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht minimierst du dieses Risiko und erzielst in der Regel günstigere Vergleichskonditionen.

Du und dein Arbeitgeber dürfen zudem bei der Bundesagentur für Arbeit nicht den Anschein erwecken, dass ihr euch abgesprochen habt, um die Sperrzeit zu umgehen.

 

5. Fazit

  • Grundsätzlich verhängt die Bundesagentur für Arbeit nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.
  • Diese Sperrzeit beträgt im Regelfall 12 Wochen und wird auch am Ende der Bezugsdauer nicht wieder angehängt.
  • Insgesamt wird die Bezugsdauer meist um mind. ein Viertel reduziert.
  • In Ausnahmefällen kann sich die Sperrzeit verkürzen.
  • Es besteht ggf. die Möglichkeit, die Sperrzeit komplett zu umgehen. Dafür muss von dir entweder ein sog. wichtiger Grund vorgewiesen oder ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden.
  • Überlege dir, ob du dich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen lassen möchtest oder ob du dir selbst zutraust, dich im Arbeitsrecht zurechtzufinden.

Lachmund Law – Ihre digitale Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin

Lachmund Law, die digitale Anwaltskanzlei ist eine hoch spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei mit Sitz in Berlin. Warum digital? Weil ich überzeugt bin, dass die Digitalisierung Ihren Zugang zum Recht enorm erleichtert. Bestenfalls verhilft Ihnen meine Beratung zu einem Recht, das Sie sonst nicht in Anspruch genommen hätten.

Digital heißt nicht anonym! Der persönliche Kontakt ist wesentlicher Bestandteil meiner Beratung. Ich will, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen, nicht nur mit Ihren arbeitsrechtlichen Themen.

Als Fach- oder Führungskraft finden Sie in mir eine erfahrene und gleichzeitig empathische Anwältin, die Ihre Interessen im Konfliktfall konsequent und strategisch vertritt. Meine Kanzlei berät Arbeitnehmer:innen rund um Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsverträge. Ich vertrete Sie in Kündigungsschutzverfahren vor allen arbeitsgerichtlichen Instanzen.

Digitale Kanzlei für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Anne Lachmund LL.M.
Bergmannstraße 108

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Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.

Stand: 1. Mai 2023

Inhaltsübersicht

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Lachmund Law
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Vertretungsberechtigte Person: Anne Lachmund
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Geltungsbereich:
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Übersicht der Verarbeitungen

Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.

Arten der verarbeiteten Daten

  • Bestandsdaten.
  • Zahlungsdaten.
  • Kontaktdaten.
  • Inhaltsdaten.
  • Vertragsdaten.
  • Nutzungsdaten.
  • Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten.

Kategorien betroffener Personen

  • Kunden.
  • Interessenten.
  • Kommunikationspartner.
  • Nutzer.
  • Geschäfts- und Vertragspartner.

Zwecke der Verarbeitung

  • Erbringung vertraglicher Leistungen und Kundenservice.
  • Kontaktanfragen und Kommunikation.
  • Sicherheitsmaßnahmen.
  • Reichweitenmessung.
  • Tracking.
  • Büro- und Organisationsverfahren.
  • Konversionsmessung.
  • Verwaltung und Beantwortung von Anfragen.
  • Feedback.
  • Marketing.
  • Profile mit nutzerbezogenen Informationen.
  • Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Informationstechnische Infrastruktur.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.

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Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Des Weiteren regelt es die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG), insbesondere im Hinblick auf die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Einwilligung von Beschäftigten. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

TLS-Verschlüsselung (https): Um Ihre via unserem Online-Angebot übermittelten Daten zu schützen, nutzen wir eine TLS-Verschlüsselung. Sie erkennen derart verschlüsselte Verbindungen an dem Präfix https:// in der Adresszeile Ihres Browsers.

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass die Daten an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt oder sie ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z.B. mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Webseite eingebunden werden, gehören. In solchen Fällen beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.

Datenübermittlung innerhalb der Organisation: Wir können personenbezogene Daten an andere Stellen innerhalb unserer Organisation übermitteln oder ihnen den Zugriff auf diese Daten gewähren. Sofern diese Weitergabe zu administrativen Zwecken erfolgt, beruht die Weitergabe der Daten auf unseren berechtigten unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Interessen oder erfolgt, sofern sie Erfüllung unserer vertragsbezogenen Verpflichtungen erforderlich ist oder wenn eine Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

Datenverarbeitung in Drittländern

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglich oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung verarbeiten oder lassen wir die Daten nur in Drittländern mit einem anerkannten Datenschutzniveau, vertraglichen Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, beim Vorliegen von Zertifizierungen oder verbindlicher internen Datenschutzvorschriften verarbeiten (Art. 44 bis 49 DSGVO, Informationsseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_de).

Einsatz von Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, bzw. sonstige Speichervermerke, die Informationen auf Endgeräten speichern und Informationen aus den Endgeräten auslesen. Z.B. um den Login-Status in einem Nutzerkonto, einen Warenkorbinhalt in einem E-Shop, die aufgerufenen Inhalte oder verwendete Funktionen eines Onlineangebotes speichern. Cookies können ferner zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden, z.B. zu Zwecken der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Komfort von Onlineangeboten sowie der Erstellung von Analysen der Besucherströme.

Hinweise zur Einwilligung: Wir setzen Cookies im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ein. Daher holen wir von den Nutzern eine vorhergehende Einwilligung ein, außer wenn diese gesetzlich nicht gefordert ist. Eine Einwilligung ist insbesondere nicht notwendig, wenn das Speichern und das Auslesen der Informationen, also auch von Cookies, unbedingt erforderlich sind, um dem den Nutzern einen von ihnen ausdrücklich gewünschten Telemediendienst (also unser Onlineangebot) zur Verfügung zu stellen. Zu den unbedingt erforderlichen Cookies gehören in der Regel Cookies mit Funktionen, die der Anzeige und Lauffähigkeit des Onlineangebotes , dem Lastausgleich, der Sicherheit, der Speicherung der Präferenzen und Auswahlmöglichkeiten der Nutzer oder ähnlichen mit der Bereitstellung der Haupt- und Nebenfunktionen des von den Nutzern angeforderten Onlineangebotes zusammenhängenden Zwecken dienen. Die widerrufliche Einwilligung wird gegenüber den Nutzern deutlich kommuniziert und enthält die Informationen zu der jeweiligen Cookie-Nutzung.

Hinweise zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen: Auf welcher datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage wir die personenbezogenen Daten der Nutzer mit Hilfe von Cookies verarbeiten, hängt davon ab, ob wir Nutzer um eine Einwilligung bitten. Falls die Nutzer einwilligen, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten die erklärte Einwilligung. Andernfalls werden die mithilfe von Cookies verarbeiteten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. an einem betriebswirtschaftlichen Betrieb unseres Onlineangebotes und Verbesserung seiner Nutzbarkeit) verarbeitet oder, wenn dies im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erfolgt, wenn der Einsatz von Cookies erforderlich ist, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu welchen Zwecken die Cookies von uns verarbeitet werden, darüber klären wir im Laufe dieser Datenschutzerklärung oder im Rahmen von unseren Einwilligungs- und Verarbeitungsprozessen auf.

Speicherdauer: Im Hinblick auf die Speicherdauer werden die folgenden Arten von Cookies unterschieden:

  • Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungs-Cookies): Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein Nutzer ein Online-Angebot verlassen und sein Endgerät (z.B. Browser oder mobile Applikation) geschlossen hat.
  • Permanente Cookies: Permanente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Endgerätes gespeichert. So können beispielsweise der Login-Status gespeichert oder bevorzugte Inhalte direkt angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Website erneut besucht. Ebenso können die mit Hilfe von Cookies erhobenen Daten der Nutzer zur Reichweitenmessung verwendet werden. Sofern wir Nutzern keine expliziten Angaben zur Art und Speicherdauer von Cookies mitteilen (z. B. im Rahmen der Einholung der Einwilligung), sollten Nutzer davon ausgehen, dass Cookies permanent sind und die Speicherdauer bis zu zwei Jahre betragen kann.


Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-Out): 
Nutzer können die von ihnen abgegebenen Einwilligungen jederzeit widerrufen und zudem einen Widerspruch gegen die Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Art. 21 DSGVO einlegen. Nutzer können ihren Widerspruch auch über die Einstellungen ihres Browsers erklären, z.B. durch Deaktivierung der Verwendung von Cookies (wobei dadurch auch die Funktionalität unserer Online-Dienste eingeschränkt sein kann). Ein Widerspruch gegen die Verwendung von Cookies zu Online-Marketing-Zwecken kann auch über die Websites https://optout.aboutads.info und https://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden.

  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).


Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Verarbeitung von Cookie-Daten auf Grundlage einer Einwilligung: Wir setzen ein Verfahren zum Cookie-Einwilligungs-Management ein, in dessen Rahmen die Einwilligungen der Nutzer in den Einsatz von Cookies, bzw. der im Rahmen des Cookie-Einwilligungs-Management-Verfahrens genannten Verarbeitungen und Anbieter eingeholt sowie von den Nutzern verwaltet und widerrufen werden können. Hierbei wird die Einwilligungserklärung gespeichert, um deren Abfrage nicht erneut wiederholen zu müssen und die Einwilligung entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nachweisen zu können. Die Speicherung kann serverseitig und/oder in einem Cookie (sogenanntes Opt-In-Cookie, bzw. mithilfe vergleichbarer Technologien) erfolgen, um die Einwilligung einem Nutzer, bzw. dessen Gerät zuordnen zu können. Vorbehaltlich individueller Angaben zu den Anbietern von Cookie-Management-Diensten, gelten die folgenden Hinweise: Die Dauer der Speicherung der Einwilligung kann bis zu zwei Jahren betragen. Hierbei wird ein pseudonymer Nutzer-Identifikator gebildet und mit dem Zeitpunkt der Einwilligung, Angaben zur Reichweite der Einwilligung (z. B. welche Kategorien von Cookies und/oder Diensteanbieter) sowie dem Browser, System und verwendeten Endgerät gespeichert; 
    Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).
  • BorlabsCookie: Cookie-Einwilligungs-Management; 
    Dienstanbieter: Lokal auf unserem Server gehostet, keine Datenweitergabe an Dritte; 
    Website: https://de.borlabs.io/borlabs-cookie/
    Weitere Informationen: Es werden eine individuelle Nutzer-ID, Sprache sowie Arten der Einwilligungen und der Zeitpunkt ihrer Abgabe serverseitig und im Cookie auf dem Gerät der Nutzer gespeichert.

Geschäftliche Leistungen

Wir verarbeiten Daten unserer Vertrags- und Geschäftspartner, z.B. Kunden und Interessenten (zusammenfassend bezeichnet als „Vertragspartner“) im Rahmen von vertraglichen und vergleichbaren Rechtsverhältnissen sowie damit verbundenen Maßnahmen und im Rahmen der Kommunikation mit den Vertragspartnern (oder vorvertraglich), z.B., um Anfragen zu beantworten.

Wir verarbeiten diese Daten, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtungen zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, etwaige Aktualisierungspflichten und Abhilfe bei Gewährleistungs- und sonstigen Leistungsstörungen. Darüber hinaus verarbeiten wir die Daten zur Wahrung unserer Rechte und zum Zwecke der mit diesen Pflichten verbundenen Verwaltungsaufgaben sowie der Unternehmensorganisation. Darüber hinaus verarbeiten wir die Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer ordnungsgemäßen und betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung sowie an Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Vertragspartner und unseres Geschäftsbetriebes vor Missbrauch, Gefährdung ihrer Daten, Geheimnisse, Informationen und Rechte (z.B. zur Beteiligung von Telekommunikations-, Transport- und sonstigen Hilfsdiensten sowie Subunternehmern, Banken, Steuer- und Rechtsberatern, Zahlungsdienstleistern oder Finanzbehörden). Im Rahmen des geltenden Rechts geben wir die Daten von Vertragspartnern nur insoweit an Dritte weiter, als dies für die vorgenannten Zwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Über weitere Formen der Verarbeitung, z.B. zu Marketingzwecken, werden die Vertragspartner im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Welche Daten für die vorgenannten Zwecke erforderlich sind, teilen wir den Vertragspartnern vor oder im Rahmen der Datenerhebung, z.B. in Onlineformularen, durch besondere Kennzeichnung (z.B. Farben) bzw. Symbole (z.B. Sternchen o.ä.), oder persönlich mit.

Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, d.h., grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren, es sei denn, dass die Daten in einem Kundenkonto gespeichert werden, z.B., solange sie aus gesetzlichen Gründen der Archivierung aufbewahrt werden müssen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt bei steuerrechtlich relevanten Unterlagen sowie bei Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Buchungsbelegen zehn Jahre sowie bei empfangenen Handels- und Geschäftsbriefen und Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.

Soweit wir zur Erbringung unserer Leistungen Drittanbieter oder Plattformen einsetzen, gelten im Verhältnis zwischen den Nutzern und den Anbietern die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Drittanbieter oder Plattformen.

  • Verarbeitete Datenarten: Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen); Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie); Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern); Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie); Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus).
  • Betroffene Personen: Interessenten; Geschäfts- und Vertragspartner; Kunden.
  • Zwecke der Verarbeitung: Erbringung vertraglicher Leistungen und Kundenservice; Kontaktanfragen und Kommunikation; Büro- und Organisationsverfahren; Verwaltung und Beantwortung von Anfragen; Konversionsmessung (Messung der Effektivität von Marketingmaßnahmen); Profile mit nutzerbezogenen Informationen (Erstellen von Nutzerprofilen).
  • Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO); Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO); Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).


Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Wirtschaftliche Analysen und Marktforschung: Aus betriebswirtschaftlichen Gründen und um Markttendenzen, Wünsche der Vertragspartner und Nutzer erkennen zu können, analysieren wir die uns vorliegenden Daten zu Geschäftsvorgängen, Verträgen, Anfragen, etc., wobei in die Gruppe der betroffenen Personen Vertragspartner, Interessenten, Kunden, Besucher und Nutzer unseres Onlineangebotes fallen können. Die Analysen erfolgen zum Zweck betriebswirtschaftlicher Auswertungen, des Marketings und der Marktforschung (z.B. zur Bestimmung von Kundengruppen mit unterschiedlichen Eigenschaften). Dabei können wir, sofern vorhanden, die Profile von registrierten Nutzern samt ihrer Angaben, z.B. zu in Anspruch genommenen Leistungen, berücksichtigen. Die Analysen dienen alleine uns und werden nicht extern offenbart, sofern es sich nicht um anonyme Analysen mit zusammengefassten, also anonymisierten Werten handelt. Ferner nehmen wir Rücksicht auf die Privatsphäre der Nutzer und verarbeiten die Daten zu den Analysezwecken möglichst pseudonym und, sofern machbar, anonym (z.B. als zusammengefasste Daten); Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Agenturdienstleistungen: Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden im Rahmen unserer vertraglichen Leistungen, zu denen z.B. konzeptionelle und strategische Beratung, Kampagnenplanung, Software- und Designentwicklung/-beratung oder -pflege, Umsetzung von Kampagnen und Prozessen, Handling, Serveradministration, Datenanalyse/ Beratungsleistungen und Schulungsleistungen gehören können; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).

Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting

Wir verarbeiten die Daten der Nutzer, um ihnen unsere Online-Dienste zur Verfügung stellen zu können. Zu diesem Zweck verarbeiten wir die IP-Adresse des Nutzers, die notwendig ist, um die Inhalte und Funktionen unserer Online-Dienste an den Browser oder das Endgerät der Nutzer zu übermitteln.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit; Informationstechnische Infrastruktur (Betrieb und Bereitstellung von Informationssystemen und technischen Geräten (Computer, Server etc.).); Sicherheitsmaßnahmen.
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).


Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Zugriff auf unser Onlineangebot wird in Form von so genannten „Server-Logfiles“ protokolliert. Zu den Serverlogfiles können die Adresse und Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören. Die Serverlogfiles können zum einen zu Zwecken der Sicherheit eingesetzt werden, z.B., um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken) und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Löschung von Daten: Logfile-Informationen werden für die Dauer von maximal 30 Tagen gespeichert und danach gelöscht oder anonymisiert. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
  • ALL-INKL: Leistungen auf dem Gebiet der Bereitstellung von informationstechnischer Infrastruktur und verbundenen Dienstleistungen (z.B. Speicherplatz und/oder Rechenkapazitäten); 
    Dienstanbieter: ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Inhaber: René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland; 
    Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); 
    Website: https://all-inkl.com/
    Datenschutzerklärung: https://all-inkl.com/datenschutzinformationen/
    Auftragsverarbeitungsvertrag: Wird vom Dienstanbieter bereitgestellt.

Kontakt- und Anfragenverwaltung

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Post, Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) sowie im Rahmen bestehender Nutzer- und Geschäftsbeziehungen werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.

  • Verarbeitete Datenarten: Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern); Inhaltsdaten (z.B. Eingaben in Onlineformularen); Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus).
  • Betroffene Personen: Kommunikationspartner.
  • Zwecke der Verarbeitung: Kontaktanfragen und Kommunikation; Verwaltung und Beantwortung von Anfragen; Feedback (z.B. Sammeln von Feedback via Online-Formular); Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).


Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Kontaktformular: Wenn Nutzer über unser Kontaktformular, E-Mail oder andere Kommunikationswege mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir die uns in diesem Zusammenhang mitgeteilten Daten zur Bearbeitung des mitgeteilten Anliegens; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

Webanalyse, Monitoring und Optimierung

Die Webanalyse (auch als „Reichweitenmessung“ bezeichnet) dient der Auswertung der Besucherströme unseres Onlineangebotes und kann Verhalten, Interessen oder demographische Informationen zu den Besuchern, wie z.B. das Alter oder das Geschlecht, als pseudonyme Werte umfassen. Mit Hilfe der Reichweitenanalyse können wir z.B. erkennen, zu welcher Zeit unser Onlineangebot oder dessen Funktionen oder Inhalte am häufigsten genutzt werden oder zur Wiederverwendung einladen. Ebenso können wir nachvollziehen, welche Bereiche der Optimierung bedürfen.

Neben der Webanalyse können wir auch Testverfahren einsetzen, um z.B. unterschiedliche Versionen unseres Onlineangebotes oder seiner Bestandteile zu testen und optimieren.

Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, können zu diesen Zwecken Profile, d.h. zu einem Nutzungsvorgang zusammengefasste Daten angelegt und Informationen in einem Browser, bzw. in einem Endgerät gespeichert und aus diesem ausgelesen werden. Zu den erhobenen Angaben gehören insbesondere besuchte Webseiten und dort genutzte Elemente sowie technische Angaben, wie der verwendete Browser, das verwendete Computersystem sowie Angaben zu Nutzungszeiten. Sofern Nutzer in die Erhebung ihrer Standortdaten uns gegenüber oder gegenüber den Anbietern der von uns eingesetzten Dienste einverstanden erklärt haben, können auch Standortdaten verarbeitet werden.

Es werden ebenfalls die IP-Adressen der Nutzer gespeichert. Jedoch nutzen wir ein IP-Masking-Verfahren (d.h., Pseudonymisierung durch Kürzung der IP-Adresse) zum Schutz der Nutzer. Generell werden die im Rahmen von Webanalyse, A/B-Testings und Optimierung keine Klardaten der Nutzer (wie z.B. E-Mail-Adressen oder Namen) gespeichert, sondern Pseudonyme. D.h., wir als auch die Anbieter der eingesetzten Software kennen nicht die tatsächliche Identität der Nutzer, sondern nur den für Zwecke der jeweiligen Verfahren in deren Profilen gespeicherten Angaben.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher); Profile mit nutzerbezogenen Informationen (Erstellen von Nutzerprofilen); Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies); Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Sicherheitsmaßnahmen: IP-Masking (Pseudonymisierung der IP-Adresse).
  • Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).


Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Google Tag Manager: Google Tag Manager ist eine Lösung, mit der wir sog. Website-Tags über eine Oberfläche verwalten und so andere Dienste in unser Onlineangebot einbinden können (hierzu wird auf weitere Angaben in dieser Datenschutzerklärung verwiesen). Mit dem Tag Manager selbst (welches die Tags implementiert) werden daher z. B. noch keine Profile der Nutzer erstellt oder Cookies gespeichert. Google erfährt lediglich die IP-Adresse des Nutzers, was notwendig ist, um den Google Tag Manager auszuführen; 
    Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; 
    Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO); 
    Website: https://marketingplatform.google.com
    Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
    Auftragsverarbeitungsvertrag:
    https://business.safety.google/adsprocessorterms
    Standardvertragsklauseln (Gewährleistung Datenschutzniveau bei Verarbeitung in Drittländern): 
    https://business.safety.google/adsprocessorterms.

Onlinemarketing

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zu Zwecken des Onlinemarketings, worunter insbesondere die Vermarktung von Werbeflächen oder Darstellung von werbenden und sonstigen Inhalten (zusammenfassend als „Inhalte“ bezeichnet) anhand potentieller Interessen der Nutzer sowie die Messung ihrer Effektivität fallen kann.

Zu diesen Zwecken werden sogenannte Nutzerprofile angelegt und in einer Datei (sogenannte „Cookie“) gespeichert oder ähnliche Verfahren genutzt, mittels derer die für die Darstellung der vorgenannten Inhalte relevante Angaben zum Nutzer gespeichert werden. Zu diesen Angaben können z.B. betrachtete Inhalte, besuchte Webseiten, genutzte Onlinenetzwerke, aber auch Kommunikationspartner und technische Angaben, wie der verwendete Browser, das verwendete Computersystem sowie Angaben zu Nutzungszeiten und genutzten Funktionen gehören. Sofern Nutzer in die Erhebung ihrer Standortdaten eingewilligt haben, können auch diese verarbeitet werden.

Es werden ebenfalls die IP-Adressen der Nutzer gespeichert. Jedoch nutzen wir zur Verfügung stehende IP-Masking-Verfahren (d.h., Pseudonymisierung durch Kürzung der IP-Adresse) zum Schutz der Nutzer. Generell werden im Rahmen des Onlinemarketingverfahren keine Klardaten der Nutzer (wie z.B. E-Mail-Adressen oder Namen) gespeichert, sondern Pseudonyme. D.h., wir als auch die Anbieter der Onlinemarketingverfahren kennen nicht die tatsächliche Identität der Nutzer, sondern nur die in deren Profilen gespeicherten Angaben.

Die Angaben in den Profilen werden im Regelfall in den Cookies oder mittels ähnlicher Verfahren gespeichert. Diese Cookies können später generell auch auf anderen Webseiten die dasselbe Onlinemarketingverfahren einsetzen, ausgelesen und zu Zwecken der Darstellung von Inhalten analysiert als auch mit weiteren Daten ergänzt und auf dem Server des Onlinemarketingverfahrensanbieters gespeichert werden.

Ausnahmsweise können Klardaten den Profilen zugeordnet werden. Das ist der Fall, wenn die Nutzer z.B. Mitglieder eines sozialen Netzwerks sind, dessen Onlinemarketingverfahren wir einsetzen und das Netzwerk die Profile der Nutzer mit den vorgenannten Angaben verbindet. Wir bitten darum, zu beachten, dass Nutzer mit den Anbietern zusätzliche Abreden, z.B. durch Einwilligung im Rahmen der Registrierung, treffen können.

Wir erhalten grundsätzlich nur Zugang zu zusammengefassten Informationen über den Erfolg unserer Werbeanzeigen. Jedoch können wir im Rahmen sogenannter Konversionsmessungen prüfen, welche unserer Onlinemarketingverfahren zu einer sogenannten Konversion geführt haben, d.h. z.B., zu einem Vertragsschluss mit uns. Die Konversionsmessung wird alleine zur Analyse des Erfolgs unserer Marketingmaßnahmen verwendet.

Solange nicht anders angegeben, bitten wir Sie davon auszugehen, dass verwendete Cookies für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert werden.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher); Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies); Marketing; Profile mit nutzerbezogenen Informationen (Erstellen von Nutzerprofilen); Konversionsmessung (Messung der Effektivität von Marketingmaßnahmen).
  • Sicherheitsmaßnahmen: IP-Masking (Pseudonymisierung der IP-Adresse).
  • Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO); Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Wir verweisen auf die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter und die zu den Anbietern angegebenen Widerspruchsmöglichkeiten (sog. „Opt-Out“). Sofern keine explizite Opt-Out-Möglichkeit angegeben wurde, besteht zum einen die Möglichkeit, dass Sie Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers abschalten. Hierdurch können jedoch Funktionen unseres Onlineangebotes eingeschränkt werden. Wir empfehlen daher zusätzlich die folgenden Opt-Out-Möglichkeiten, die zusammenfassend auf jeweilige Gebiete gerichtet angeboten werden:
    a) Europa: https://www.youronlinechoices.eu.
    b) Kanada: https://www.youradchoices.ca/choices.
    c) USA: https://www.aboutads.info/choices.
    d) Gebietsübergreifend: https://optout.aboutads.info.


Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Google Ads und Konversionsmessung: Online-Marketing-Verfahren zum Zwecke der Platzierung von Inhalten und Anzeigen innerhalb des Werbenetzwerks des Diensteanbieters (z. B. in Suchergebnissen, in Videos, auf Webseiten usw.), so dass sie Nutzern angezeigt werden, die ein mutmaßliches Interesse an den Anzeigen haben. Darüber hinaus messen wir die Konversion der Anzeigen, d.h. ob die Nutzer sie zum Anlass genommen haben, mit den Anzeigen zu interagieren und die beworbenen Angebote zu nutzen (sog. Conversion). Wir erhalten jedoch nur anonyme Informationen und keine persönlichen Informationen über einzelne Nutzer; 
    Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; 
    Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); 
    Website:https://marketingplatform.google.com
    Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy;
    Weitere Informationen: Arten der Verarbeitung sowie der verarbeiteten Daten: https://privacy.google.com/businesses/adsservices; Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen und Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers von Daten: https://business.safety.google/adscontrollerterms.

Plugins und eingebettete Funktionen sowie Inhalte

Wir binden in unser Onlineangebot Funktions- und Inhaltselemente ein, die von den Servern ihrer jeweiligen Anbieter (nachfolgend bezeichnet als „Drittanbieter”) bezogen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Grafiken, Videos oder Stadtpläne handeln (nachfolgend einheitlich bezeichnet als „Inhalte”).

Die Einbindung setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte die IP-Adresse der Nutzer verarbeiten, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte oder Funktionen erforderlich. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner sogenannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die „Pixel-Tags“ können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Webseite, ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und zum Betriebssystem, zu verweisenden Webseiten, zur Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).


Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Google Fonts (Bereitstellung auf eigenem Server): Bereitstellung von Schriftarten-Dateien zwecks einer nutzerfreundlichen Darstellung unseres Onlineangebotes; Dienstanbieter: Die Google Fonts werden auf unserem Server gehostet, es werden keine Daten an Google übermittelt; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Font Awesome (Bereitstellung auf eigenem Server): Darstellung von Schriftarten und Symbolen; Dienstanbieter: Die Font Awesome Icons werden auf unserem Server gehostet, es werden keine Daten an den Anbieter von Font Awesome übermittelt; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

Änderung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen.

Rechte der betroffenen Personen

Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:

  • Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
  • Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.
  • Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Sie haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt.

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Lachmund Law
Anne Lachmund
Bergmannstraße 108
10961 Berlin

Kontakt
Telefon: +49 30 91432015
E-Mail: kontakt@lachmund-law.de  

Steuernummer
14/409/02035

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers: R+V Allgemeine Versicherung AG
Geltungsraum der Versicherung: Europa
Niedersachsenring 13, 30163 Hannover

Hauptbevollmächtigte
Anne Lachmund

gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin,
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9, 10179 Berlin

Berufsrechtliche Regelungen
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG –  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
FAO – Fachanwaltsordnung
RAVPV – Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnis und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer

Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer können die Bestimmungen online nachgelesen werden: https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/#tdg

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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