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⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Diana Constantin über Google Rezensionen:
Top Service, sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann nur weiterempfehlen.
Christian Lentföhr
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Komplexe arbeitsrechtliche Fragen verdienen erstklassige Beratung. Wir stehen Ihnen in allen Bereichen des Arbeitsrechts zur Seite – von Kündigungsschutz über Vertragsgestaltung bis hin zu Abfindungsverhandlungen.
Ob Sie als Arbeitnehmer Unterstützung suchen oder als Unternehmen rechtliche Begleitung benötigen – wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist. Unsere Fachanwälte verbinden erstklassige juristische Expertise mit strategischem Weitblick und beraten Sie sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Dabei behalten wir stets auch relevante Aspekte des Gesellschafts- und Sozialversicherungsrechts im Blick.
Persönlich. Kompetent. Erreichbar.
Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei im Herzen Düsseldorfs betreuen wir Mandanten jeder Größenordnung. Was uns auszeichnet? Wir sehen nicht nur die rechtliche Dimension, sondern verstehen auch die persönlichen und wirtschaftlichen Aspekte Ihres Anliegens. Für Unternehmen bieten wir einen festen Ansprechpartner, der Sie kontinuierlich begleitet und jederzeit für Sie da ist.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage und sind auf der Suche nach klaren Handlungsempfehlungen?
Unsere Experten sind für Sie da.
Eine Kündigung muss nicht das letzte Wort sein. Viele Arbeitnehmer verzichten aus Unsicherheit auf ihre Rechte – sei es aus Kostengründen oder aus Sorge um ihre berufliche Zukunft. Doch mit der richtigen Strategie können Sie Ihre Interessen wahren und gleichzeitig Ihre Karriereaussichten schützen.
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen bietet Unternehmen erhebliche Spielräume – die jedoch häufig ungenutzt bleiben. Ein durchdachter, moderner Arbeitsvertrag schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt auch zur Mitarbeiterzufriedenheit bei und minimiert potenzielle Konfliktkosten.
Professionelle Vertragsgestaltung für Ihren Unternehmenserfolg
Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Entwicklung maßgeschneiderter Arbeitsverträge. Unser Ziel: rechtssichere Vereinbarungen, die Ihre unternehmerischen Interessen optimal abbilden und gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen schaffen.
Geschäftsführerverträge – Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Für Geschäftsführerverträge gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen, die deutlich mehr Flexibilität erlauben. Wir entwickeln für Sie passgenaue Dienstverträge mit besonderem Augenmerk auf Haftungsfragen und unternehmensstrategische Aspekte.
Moderne Vertragsgestaltung – Ihre Vorteile:
Zukunftssicher durch rechtliche Expertise
Die Arbeitswelt wandelt sich ständig – Ihre Arbeitsverträge sollten dies widerspiegeln. Wir sorgen dafür, dass Ihre Vertragswerke:
Individuelle Beratung für Ihren Unternehmenserfolg
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre bestehenden Arbeitsverträge optimieren oder neue entwickeln. Wir analysieren Ihre spezifische Situation und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Lassen Sie sich vor der Unterschrift von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten. Ein übereilter Abschluss kann weitreichende Konsequenzen haben.
Warum Sie nicht ohne anwaltliche Beratung unterschreiben sollten:
Abfindungshöhe optimieren: Arbeitgeber setzen die Abfindung meist zu niedrig an. Wir verhandeln für Sie eine angemessene Summe – mit dem richtigen Gespür für realistische Forderungen.
Sperrzeiten vermeiden: Ein falsch formulierter Aufhebungsvertrag kann zu einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Unsere Expertise hilft Ihnen, diese finanziellen Einbußen zu vermeiden.
Ihre Ansprüche sichern: Erledigungsklauseln können zum Verlust wichtiger Ansprüche führen – sei es Resturlaub, Überstunden oder andere Vergütungen. Wir prüfen jeden Vertrag auf versteckte Fallstricke.
Unsere Leistungen für Sie:
Langjährige Expertise im Arbeitsrecht
Unsere Fachanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Wir kennen die Verhandlungsstrategien der Arbeitgeberseite und setzen uns gezielt für Ihre Interessen ein.
Sie möchten Ihr Arbeitsverhältnis mit einer angemessenen Abfindung beenden? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf unterstützen Sie bei der erfolgreichen Verhandlung.
Wichtig zu wissen: Kein automatischer Abfindungsanspruch
Ein häufiger Irrtum: Arbeitnehmer haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in professionellen Verhandlungen – und genau hier setzen wir an.
Ihre Verhandlungsposition ist stärker als Sie denken
Unsere Strategie für Ihre Abfindung:
Expertise, die sich auszahlt
Unsere Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in Abfindungsverhandlungen. Wir wissen, wie Arbeitgeber denken und handeln – und nutzen dieses Wissen für Ihren Vorteil.
Schnelle Erfolge durch Verhandlungsgeschick
Oft erreichen wir bereits im ersten Gütetermin eine attraktive Einigung. Sollten Sie sich jedoch für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes entscheiden, führen wir das Verfahren selbstverständlich bis zum Ende.
Praxistipp zur Abfindung:
Die Abfindung unterliegt der Steuerpflicht. Die sogenannte Fünftelregelung reduziert jedoch die Steuerlast. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Wir beraten Sie auch zu den steuerlichen Aspekten.
Eine Abmahnung ist ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument und sollte ernst genommen werden. Sie ist meist der erste Schritt vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Unsere Fachanwälte prüfen für Sie:
Als Arbeitgeber müssen Sie bei Fehlverhalten von Mitarbeitern rechtssicher handeln. Eine korrekte Abmahnung ist dabei unverzichtbar:
Unsere Expertise für beide Seiten:
Wichtig zu wissen:
Eine Abmahnung muss konkrete Vorwürfe enthalten und das gewünschte Verhalten klar beschreiben. Für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung ist sie in der Regel zwingend erforderlich – sie gibt dem Arbeitnehmer die Chance zur Verhaltensänderung.
Handlungsbedarf? Wir unterstützen Sie:
Das Arbeitszeugnis ist mehr als nur ein formales Dokument – es ist ein wichtiges Instrument für die berufliche Zukunft. Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das Ihre Leistungen fair würdigt. Doch was bedeutet „wohlwollend“ konkret? Versteckte Formulierungen und fehlende Standardfloskeln können Ihre Jobchancen erheblich beeinflussen.
Als Arbeitgeber stehen Sie vor der Herausforderung, rechtssichere und faire Arbeitszeugnisse zu erstellen. Eine falsche Formulierung oder unzulässige Bewertung kann schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Besonders bei Führungskräften oder komplexen Tätigkeitsprofilen ist eine präzise und rechtskonforme Formulierung entscheidend.
Unsere Fachanwälte unterstützen beide Seiten: Arbeitnehmer bei der Durchsetzung eines korrekten Zeugnisses, Arbeitgeber bei der rechtssicheren Erstellung. Wir prüfen kritisch Formulierungen, Vollständigkeit und versteckte Botschaften. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung und branchenübliche Standards.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gewinnt zunehmend an Bedeutung. Als Arbeitnehmer haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit – auch in Führungspositionen. Doch wie lässt sich dieser Anspruch durchsetzen? Welche Fristen müssen Sie beachten?
Arbeitgeber stehen vor der Aufgabe, Teilzeitwünsche mit betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Das Gesetz verpflichtet Sie, Teilzeitanträge ernsthaft zu prüfen und organisatorische Möglichkeiten auszuloten. Eine Ablehnung ist nur aus nachweisbaren betrieblichen Gründen möglich.
Unsere Kanzlei berät beide Parteien umfassend: Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihres Teilzeitanspruchs, Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Teilzeitmodellen. Wir entwickeln praktikable Lösungen und begleiten Sie bei der Umsetzung.
Befristete Arbeitsverträge sind ein wichtiges Instrument der Personalplanung, bergen aber auch rechtliche Risiken. Als Arbeitnehmer sollten Sie die Befristung Ihres Vertrags genau prüfen lassen. Nicht jede Befristung ist rechtlich zulässig – besonders bei mehrfachen Verlängerungen oder fehlenden Sachgründen.
Für Arbeitgeber ist die rechtssichere Gestaltung befristeter Verträge entscheidend. Ein Formfehler oder eine unzulässige Befristung kann schnell zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Besonders bei Kettenbefristungen oder der sachgrundlosen Befristung sind die gesetzlichen Vorgaben streng.
Unsere Fachanwälte beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Befristung. Wir prüfen bestehende Verträge, gestalten neue Vereinbarungen rechtssicher und unterstützen bei Streitigkeiten. Dabei haben wir stets die Interessen beider Seiten im Blick und entwickeln tragfähige Lösungen.
SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater
Angaben gemäß § 5 TMG
Verteten durch: Christian Lentföhr
Kontakt
Telefon: 0211 537 537 30
E-Mail: duesseldorf@snp.law
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 208228453
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Geltungsbereich: weltweit
Name und Sitz des Versicherers: ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf
gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt,
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Sitz der Partnerschaft: München
Partnerschaftsregister: Amtsgericht München, PR 213
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde
Zulassungsland für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Notarinnen und Notare von SNP ist die Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Partnerschaftsgesellschaft SNP gehört der Rechtsanwaltskammer und Steuerberaterkammer München an.
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München, +49 89 532944-0, info@rak-muenchen.de
Steuerberaterkammer München
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Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer ihres jeweiligen Standortes, hier also Düsseldorf, an.
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf, +49 211 49502-0, info@rak-dus.de
Berufsrechtliche Regelungen
Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer können die Bestimmungen online nachgelesen werden: https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/#tdg
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
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Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
Stand: 1. Mai 2023
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Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
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