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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Richard Rummel LL.M.
Richard Rummel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Freiburg
Jetzt verfügbar
Sie benötigen rechtliche Beratung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit?
Unsere Experten sind für Sie da.
Über 50 Jahre Berufserfahrung im Arbeitsrecht in Freiburg: Sie benötigen Unterstützung bei Fragen zu Kündigung, Abfindung oder suchen Sie nach Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeits- oder Dienstverträgen? Schwerpunkt unserer Beratung ist das Arbeitsrecht. Unsere Kanzlei berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gesamten Spektrum des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten des Gesellschafts- und Sozialversicherungsrechts.
Wir sind eine hoch spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei mit Sitz in Freiburg. Ob Start-up, Mittelständler oder Großkonzern – Gerade im Arbeitsrecht spielt nicht nur die rein rechtliche und wirtschaftliche, sondern auch die persönliche Situation aller Beteiligten eine wesentliche Rolle. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen nicht nur über hervorragendes juristisches Know-how, sondern auch über das erforderliche strategische und taktische Denken. Personalverantwortliche innerhalb von Unternehmen stehen wir mit einem persönlichen Ansprechpartner, der jederzeit für Sie erreichbar ist, zur Seite.
Sie haben arbeitsrechtliche Fragen oder suchen eine Beratung und klare Handlungsempfehlungen zu arbeitsrechtlichen Themen? Rufen Sie uns an und sprechen Sie direkt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei.
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Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage und benötigen rechtliche Unterstützung? Wir helfen Ihnen unverzüglich weiter.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Kündigung & Fristlose Kündigung
Änderungskündigung
Aufhebungsvertrag
Abwicklungsvertrag
Abfindung
Sozialrechtliche Folgefragen (Arbeitslosengeld I)
Entfristung
Elternzeit & Teilzeit
Vergütung & Bonuszahlungen
Prüfung von Arbeitsverträgen
Trennung von Mitarbeitern
Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
Sozialplan
Interessenausgleich
Beratung während Stellenabbau
Entwurf von Arbeitsverträgen
Mitbestimmung
Restrukturierung
Laufende arbeitsrechtliche Beratung
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Unsere Experten sind für Sie da.
Verlieren Sie keine kostbare Zeit und rufen Sie uns sofort an, um Fristablauf zu vermeiden! Gemeinsam erzielen wir das bestmögliche Ergebnis für Sie – ob erfolgreiche Kündigungsschutzklage, höhere Abfindungoder Freistellung. Vermeiden Sie Alleingänge und verschenken Sie kein Geld! Für eine schnelle Ersteinschätzung und das gute Gefühl, es nicht alleine schaffen zu müssen.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt haben, nehmen Sie sich diese beiden Tipps zu Herzen:
Treten Sie rechtzeitig mit uns in Kontakt, können wir Sie ausführlich zur Kündigungsschutzklage und allen wichtigen Punkten beraten. Richard Rummel ist Anwalt für Arbeitsrecht in Freiburg und hat viele Mandanten in der Vergangenheit durch das Kündigungsschutzverfahren begleitet. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen und stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise im Arbeitsrecht zur Seite.
Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Dank unserer Erfahrung kennen wir jeden Kniff und wissen, wie wir Ihre Interessen am besten durchsetzen. Trotzdem: Wir beraten nicht „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir eingehend Ihr persönliches Ziel, an dem sich unsere Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:
Eine Kündigung ist belastend genug – wir halten Sie von allen rechtlichen Angelegenheiten frei und beantworten Ihre Fragen. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in Freiburg.
Gerne sind wir Ihr persönlicher Ratgeber bei allen Fragen rund um Ihre Kündigung!
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen gerne persönlich und vertraulich mit unserer ganzen Expertise. Zur Klärung Ihrer Fragen und Sorgen rufen Sie uns jetzt an.
Achtung, hier gibt es zahlreiche Risiken wie Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, geringe Abfindung, schlechte Konditionen! Mit einem persönlichen Anwalt an Ihrer Seite erreichen Sie in aller Regel deutlich bessere Vertragsbedingungen als im Alleingang! Um die bestmögliche Strategie für Sie zu besprechen, rufen Sie uns jetzt an.
Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor, statt eine Kündigung auszusprechen. Im Glauben, eine faire Vereinbarung abzuschließen, unterschreiben viele Arbeitnehmer bereitwillig. Davon raten wir ab! Aufhebungsverträge enthalten zahlreiche Risiken, die Sie abklären sollten. Dies können insbesondere sein:
Die Abfindung ist im Vertragsentwurf des Arbeitgebers häufig deutlich zu niedrig angesetzt. Bedenken Sie: Ihr Arbeitgeber ist in aller Regel auf Ihre Zustimmung angewiesen, um sich rechtssicher von Ihnen zu trennen. Sie sollten Ihr Einverständnis daher von einer angemessenen Abfindung abhängig machen. Pokern Sie hingegen zu hoch, greift der Arbeitgeber eventuell doch zur Kündigung.
In vielen Fällen droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie müssen dann zunächst 12 Wochen ohne die Leistungen der Arbeitsagentur auskommen. Mit anderen Worten: Sie lassen viel Geld auf der Straße liegen. Wir beraten Sie, ob und wie Sie eine Sperrzeit vermeiden können.
Fast alle Aufhebungsverträge beinhalten eine Erledigungs- oder Abgeltungsklausel. Sie verzichten darin auf sämtliche Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, sofern diese nicht im Aufhebungsvertrag genannt werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass vielen Arbeitnehmern auf diese Weise offener Resturlaub oder die Vergütung von Überstunden verloren geht. Davor bewahren wir Sie.
Richard Rummel ist Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er und sein Team prüfen, verhandeln und gestalten regelmäßig Aufhebungsverträge für ihre Mandanten. Nutzen Sie unsere unverbindliche Beratung. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Vertrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vorgelegt hat, in der Kanzlei oder online über Video-Konferenz.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchten. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig das Unternehmen wechseln möchten. Rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihre Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag.
Viele Mandanten haben mit ihrer Stelle abgeschlossen und möchten gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung ausscheiden. Was die meisten aber nicht wissen: Sie können nicht per se eine Abfindung verlangen.
Vielmehr müssen Sie in der Regel gut verhandeln, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. Zwar bietet der Arbeitgeber gelegentlich von sich aus oder aufgrund eines Sozialplans eine Abfindung an; diese ist häufig aber zu niedrig angesetzt. Auch dann lohnen sich Verhandlungen.
Sie sollten Ihrem Arbeitgeber nun verdeutlichen, wie sehr er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Für ihn ist eine einseitige Kündigung stets riskant. Klagen Sie, muss er Sie im äußersten Fall wieder einstellen und nachbezahlen. Mit der Abfindung erkauft er sich hingegen Ihre „Zustimmung“ zur Entlassung. Deshalb gilt: Je höher Ihre Erfolgschancen vor Gericht wären, desto attraktivere Beträge wird Ihr Arbeitgeber zu zahlen bereit sein.
Richard Rummel ist Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat zahlreiche Mandaten in der Vergangenheit zu Aufhebungsvereinbarungen beraten. Dank jahrelanger Erfahrung können wir Ihrem Arbeitgeber detailliert darlegen, weshalb er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie im Hintergrund, ob die darauffolgenden Angebote angemessen sind.
Zielen Sie auf eine Abfindung ab, lässt sich oft schon im ersten sog. Gütetermin eine attraktive Einigung mit dem Arbeitgeber erreichen. Dabei dürfen Sie auf unser ausgeprägtes Verhandlungsgeschick vertrauen. Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz hingegen behalten, führen wir das Verfahren bis zum Ende. Natürlich teilen wir Ihnen fortlaufend unsere Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen mit.
Übrigens: Bedenken Sie, dass Sie die Abfindung versteuern müssen. Allerdings reduziert die sog. Fünftelregelung die Steuerlast etwas. Sozialbeiträge fallen nicht an.
Holen Sie sich kompetente Unterstützung an Ihre Seite mit unseren aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten! Rufen Sie uns gerne direkt an.
Komplexe Probleme mit ebensolchen Sachverhalten und Rechtsfragen. Richard Rummel hat mich in dieser Situation nicht nur hervorragend strategisch beraten sondern sowohl die Probleme in „seinen“ Rechtsgebieten gelöst, als auch die notwendige Expertise aus anderen Fachbereichen hinzugezogen und koordiniert. Das Ergebnis war bemerkenswert. Meine uneingeschränkte Empfehlung.
Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer, Direktor CAR – Center Automotive Research, Geschäftsführer Ferdi Research GmbH, Bochum
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Welche Konsequenzen drohen?
Eine Abmahnung ist eine Rüge, die der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer Bezug auf eine Beanstandung oder ein Verstoß ausspricht. Im weiteren Verlauf kann ein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mindestens einmal erfolglos wegen vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt, so kann er eine verhaltensbedingte Kündigung nicht mit diesem Fehlverhalten begründen. Der Arbeitgeber muss daher dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit geben, das beanstandete Verhalten zu ändern.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Freiburg beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, wenn Sie abgemahnt wurden. Rufen Sie uns gerne an und nutzen Sie unsere unverbindliche Beratung.
Es bedarf Fingerspitzengefühl und gewisser Erfahrung, jetzt nichts falsch zu machen. Wir sind aufs Arbeitsrecht spezialisiert und beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation. Rufen Sie uns direkt an.
Oder Sie haben Angst vor versteckten, negativen Botschaften? Gerne prüfen wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihr Zeugnis und Ihre rechtlichen Möglichkeiten, damit Sie sich mit einem guten Gefühl bei Ihrem nächsten Arbeitgeber bewerben können. Rufen Sie uns gleich an.
Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Ausfallzeiten wie bei einer Elternzeit im Zeugnis erwähnt werden? Negative Beurteilungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tatsachen entsprechen.
Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen zum Thema Arbeitszeugnis an unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Freiburg. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Vorbereitung und Begleitung bei betriebsbedingten Kündigungen
Betriebsänderungen
Betriebliche Restrukturierungen
Insolvenzarbeitsrecht
Personalabbau oder Personalanpassungen
Transfergesellschaften
Outsourcing
Standortverlagerungen
Betriebsübergang, -verlagerung und -stilllegung
Betriebsverfassungsrecht:
Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen bei Betriebsänderungen
Durchführung von Einigungsstellenverfahren
Tarifrecht: Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Tarifverträgen
Konzeption von Arbeits- und Dienstverträgen
Durchsetzung und Abwehr von Organhaftungsansprüchen
Aufsichtsrat und Unternehmensmitbestimmung
Vesting
Good Leaver & Bad Leaver
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Kündigungsschutz
Aufhebungsverträge
Abfindungsverhandlungen
Konzeption von Vergütungssystemen
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
Betriebliche Altersversorgung (BAV)
Vermeidung von Scheinselbständigkeit
Arbeitnehmerüberlassung
Abmahnungen
Umgang mit Langzeitkranken und Minderleistern (Low Performern)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Personalvertretungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Datenschutz / Beschäftigtendatenschutz
Sie wollen in Teilzeit arbeiten? Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmern Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Organisation zu prüfen, welche Arbeitsplätze teilzeitfähig sind, und er hat sich dann um die Besetzung dieser Teilzeitstellen zu bemühen. Nach einer ausdrücklichen Klarstellung des Gesetzes gilt die Verpflichtung zur Ermöglichung von Teilzeitarbeit auch für Arbeitnehmer in Führungspositionen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Teilzeitanspruches. Wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Freiburg.
Gerne zeigen wir Ihnen, worauf Sie in Ihrem persönlichen Fall achten müssen und helfen Ihnen, Ihren Teilzeitanspruch durchzusetzen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht wissen wir genau, worauf es ankommt und beraten Sie individuell und vertraulich. Rufen Sie uns direkt an.
Das Thema ist sehr komplex und bedarf Fachwissen! Gerne prüfen wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihren befristeten Arbeitsvertrag und erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen. Rufen Sie uns gleich an.
Sie haben Fragen zu einem befristeten Arbeitsvertrag? Ein befristeter Vertrag endet automatisch oder fristlos, wenn der vereinbarte Kündigungstermin erreicht ist oder wenn der Vertragszweck erreicht ist. Ein befristeter Vertrag kann nicht ordentlich oder fristgerecht gekündigt werden, wenn nicht eine solche Kündigungsmöglichkeit ausnahmsweise in einem Einzelvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist.
Rufen Sie uns gerne an. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Freiburg ist rund um die Uhr erreichbar. Richard Rummel, Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg prüft Ihren befristeten Arbeitsvertrag.
„Die Kanzlei genießt v.a. beim gehobenen Mittelstand hohes Ansehen. (...) Dies zeigt sich zum Beispiel bei den Arbeitsrechtlern, die regelmäßig an der Seite der Corporate-Praxis agieren, dabei aber auch originäre arbeitsrechtliche Mandate vorweisen, wie etwa die Beratung u. Vertretung einer deutschen Tochter eines britischen Einzelhändlers zeigt. Aktiver als in der Vergangenheit zeigte sich SNP bei Streitfällen. Mandanten zogen sie zuletzt häufiger bei Prozessen u. Gesellschafterstreitigkeiten hinzu. Für den Ausbau des Geschäfts engagiert sich ein junger Corporate-Partner, der schon jetzt stärker als zuvor bei Gesellschafterstreitigkeiten u. in Prozessen aktiv war.“
JUVE Handbuch: Beste Wirtschaftskanzleien im Arbeitsrecht - 2020/2021
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie muss schriftlich durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgen. Die Einhaltung der korrekten Kündigungsfristen ist hierbei essenziell, da Fehler in der Fristberechnung zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Besonders in Fällen von Verdacht auf eine unrechtmäßige Kündigung, beispielsweise wegen Diskriminierung oder fehlendem betrieblichem Grund, ist es ratsam, die Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Ein Experte kann die Umstände Ihrer Kündigung prüfen und Sie über Ihre Rechte und mögliche nächste Schritte aufklären.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung ungerechtfertigt ist, kann eine Kündigungsschutzklage der richtige Weg sein. Diese muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Eine Kündigungsschutzklage zielt darauf ab, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Der Prozess kann komplex sein und erfordert eine detaillierte rechtliche Beurteilung. Daher ist es oft von Vorteil, diesen Weg nicht alleine zu gehen, sondern sich an einen Experten im Arbeitsrecht zu wenden, der Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen hat.
Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage kann eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Zunächst kann die Drei-Wochen-Frist, innerhalb derer die Klage eingereicht werden muss, eine Hürde darstellen, insbesondere wenn man unsicher ist, wie der Prozess funktioniert. Zudem erfordert eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage ein tiefes Verständnis für die gesetzlichen Bestimmungen – zum Beispiel, welche Kündigungen als sozial ungerechtfertigt gelten. Auch die Beweislast kann problematisch sein, da der Arbeitnehmer bestimmte Behauptungen des Arbeitgebers effektiv widerlegen muss. Diese Komplexitäten machen es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der den Fall beurteilen, die Erfolgsaussichten abwägen und den Klageprozess navigieren kann.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Anders als bei einer Kündigung geht die Initiative hier von beiden Parteien aus. Dieses Dokument kann Regelungen zu Abfindungen, Zeugnissen, Resturlaub usw. enthalten. Wichtig ist, dass ein Aufhebungsvertrag auch Nachteile bringen kann, z.B. eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die Beratung durch einen Anwalt ist hierbei nützlich, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die Konsequenzen Ihrer Entscheidungen vollständig verstehen.
Bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags ist Vorsicht geboten, da dieser sowohl Rechte als auch Pflichten für den Arbeitnehmer beinhaltet. Die Herausforderungen umfassen das Verstehen der rechtlichen Folgen, wie z. B. mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, und das Aushandeln angemessener Bedingungen, wie z. B. der Höhe einer Abfindung. Da der Vertrag endgültig ist, ist es entscheidend, dass Arbeitnehmer vollständig über ihre Rechte aufgeklärt sind und keine ungünstigen Bedingungen akzeptieren. Hier kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine unerlässliche Unterstützung sein, um sicherzustellen, dass die Bedingungen fair sind und keine nachteiligen Klauseln enthalten.
Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann belastend sein und den Arbeitsplatz gefährden. Arbeitnehmer stehen jedoch oft vor Herausforderungen, wie der Sammlung von Beweisen, die ihre Sichtweise unterstützen, oder dem Verständnis der formalen Prozesse, die sie befolgen müssen, um die Abmahnung anzufechten. Hier kann der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht entscheidend sein, um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu beurteilen und eine effektive Reaktion zu formulieren.
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet. Es sollte wohlwollend formuliert sein und darf den beruflichen Werdegang nicht ungerechtfertigt erschweren. Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten im Arbeitszeugnis kann rechtlicher Rat dazu beitragen, eine faire und angemessene Beurteilung sicherzustellen.
Das Recht auf Teilzeitarbeit ist gesetzlich verankert, doch dessen Durchsetzung kann Schwierigkeiten bereiten. Arbeitgeber können Anträge aus „betrieblichen Gründen“ ablehnen, ein Begriff, der Spielraum für Interpretationen lässt. Darüber hinaus kann es zu Problemen kommen, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten reduzieren möchten, aber nicht in der Lage sind, sich mit dem Arbeitgeber auf eine geeignete Verteilung der Stunden zu einigen. In solchen Fällen kann die Erfahrung eines Anwalts im Arbeitsrecht dazu beitragen, eine Lösung zu finden, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen des Arbeitnehmers entspricht.
Diese beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach per Kontaktformular oder Telefon.
SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater
Bismarckallee 10
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Stand: 1. Mai 2023
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Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:
Angaben gemäß § 5 TMG
Kontakt
Telefon: +49 761 214405-20
E-Mail: freiburg@snp-online.de
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 208228453
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Geltungsbereich: weltweit
Name und Sitz des Versicherers: ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf
Hauptbevollmächtigter
Richard Rummel
gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt,
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Partnerschaftsregister
eingetragen im Register des Amtsgericht München,
PR 213
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Eisenbahnstraße 66, 79098 Freiburg
Berufsrechtliche Regelungen
Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer können die Bestimmungen online nachgelesen werden: https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/#tdg
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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