Nach Eingang Ihrer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie mich noch heute.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Jens-Uwe und Andrea Michaelis über Google Rezensionen:
Wir möchten uns ganz herzlich für die immer sehr nette Zusammenarbeit und den für uns tollen Erfolg bei Herr RA Dawood bedanken. Zu jeder Zeit haben wir uns sehr gut beraten und betreut gefühlt.
Vielen Dank und ganz liebe Grüße auch an Ihre stets freundlichen und sehr bemühten Mitarbeiter. Wir würden uns immer wieder für Ihre Kanzlei entscheiden!
Claude Dawood
Anwalt für Arbeitsrecht
Jetzt verfügbar
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine individuelle, auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung. Wir nehmen uns Zeit, Ihren Fall detailliert zu analysieren und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihr Anliegen. Dabei kommunizieren wir transparent und verständlich, sodass Sie in jeder Phase bestens informiert sind.
Lassen Sie sich von unserem spezialisierten Team beraten. Je früher Sie sich rechtliche Unterstützung sichern, desto besser sind Ihre Chancen auf ein optimales Ergebnis.
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Viele gekündigte Arbeitnehmer haben Bedenken, wenn es darum geht, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Die Sorge vor möglichen Kosten und eventuellen Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn hält viele davon ab, ihre Rechte wahrzunehmen. Was wir für Sie tun können:
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage vor Gericht sind in aller Regel überschaubar. Entweder werden die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Oder die Gebühren werden am Ende des Verfahrens mit Ihrer Abfindung verrechnet.
Wir legen großen Wert auf Transparenz in der Kostenfrage. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die möglichen Kosten und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung greift. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besprechen wir mit Ihnen alle verfügbaren Optionen der Kostenübernahme.
Lassen Sie sich von der Kostenfrage nicht abschrecken. In den meisten Fällen übersteigt die erstrittene Abfindung die Verfahrenskosten deutlich. Zudem besteht für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihren Fall entwickeln. Eine professionelle rechtliche Vertretung kann entscheidend sein für den erfolgreichen Ausgang Ihres Verfahrens.
Die betriebsbedingte Kündigung ist eine der häufigsten Kündigungsarten. Rund 70 % der Mitarbeiter verlieren auf diese Weise ihre Anstellung – oft trotz hervorragender Leistung und einwandfreiem Verhalten.
Die rechtlichen Hürden für betriebsbedingte Kündigungen sind hoch:
Es darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geben und es muss eine Sozialauswahl getroffen werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und Arbeitnehmer können rechtlich dagegen vorgehen – oft mit guten Aussichten auf eine höhere Abfindung. Gerade bei der sogenannten Sozialauswahl machen Arbeitgeber entscheidende Fehler im Falle von betriebsbedingten Kündigungen.
Die Sozialauswahl erfolgt in der Regel nach einem Punktesystem. Punkte erhalten die Angestellten für Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder und Handicap. Die Angestellten mit der geringsten Punktzahl müssen in der Regel zuerst gehen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter über vergleichbare Fähigkeiten, ähnliche Tätigkeitsbereiche und gleiche Hierarchiestufen verfügen.
Die meisten betriebsbedingten Kündigungen sind unwirksam, weil formale Fehler gemacht wurden.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Anfechtung betriebsbedingter Kündigungen. Es lohnt sich in aller Regel, gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen. Mit unserer arbeitsrechtlichen Expertise an Ihrer Seite verbessert sich Ihre Verhandlungsposition insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:
Abfindung
Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht – das ist nicht der Fall. Vielmehr wird eine Abfindung verhandelt. Die Höhe der Abfindung kann durch unsere erfahrenen Anwälte zu Ihren Gunsten beeinflusst werden.
Freistellung
Auch eine bezahlte Freistellung ist eine attraktive Option für gekündigte Arbeitnehmer. Dadurch haben Sie in aller Regel genug Zeit, sich neu zu bewerben und gleichzeitig vermeiden Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Einwandfreies Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Wie finden Sie versteckte Botschaften? Müssen Ausfallzeiten wie bei einer Elternzeit im Zeugnis erwähnt werden? Negative Beurteilungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tatsachen entsprechen.
Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden
Arbeitgeber legen gerne einen Aufhebungsvertrag vor. Aufhebungsverträge sind mit zahlreichen Nachteilen für Sie verbunden. Damit einher geht zum Beispiel eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wir unterstützen Sie und vertreten Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht gegen Ihren Arbeitgeber.
Ihre Ausnahmesituation ist unser Spezialgebiet. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, die eine Kündigung erhalten haben. Dank unserer umfassenden Expertise kennen wir jeden rechtlichen Aspekt und wissen, wie wir Ihre Interessen am besten durchsetzen.
Trotzdem: Wir beraten nicht „von der Stange“. Zu Beginn besprechen wir eingehend Ihr persönliches Ziel, nach welchem sich unsere Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:
Wir beraten Sie, ob und wie wir gemeinsam Ihr Ziel erreichen.
In vielen Fällen erheben wir anschließend Kündigungsschutzklage in Ihrem Namen. Zielen Sie auf eine Abfindung ab, lässt sich oft schon im ersten sogenannten Gütetermin eine attraktive Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erreichen. Dabei dürfen Sie auf unser ausgeprägtes Verhandlungsgeschick vertrauen. Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz hingegen behalten, führen wir das Verfahren bis zum Ende. Natürlich teilen wir Ihnen fortlaufend unsere Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen mit.
Auch die zahlreichen Folgefragen einer Kündigung nehmen wir in den Blick. Dies betrifft etwa Ihre Weiterbeschäftigung während des Verfahrens, die Auszahlung Ihres Resturlaubs und das Arbeitslosengeld. Eine Kündigung ist belastend genug – Wir halten Sie von allen rechtlichen Angelegenheiten frei. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin mit uns.
Arbeitgeber legen häufig einen Aufhebungsvertrag vor, statt eine Kündigung auszusprechen. Im Glauben, eine faire Vereinbarung abzuschließen, unterschreiben viele Arbeitnehmer vorschnell solche Verträge.
Wir raten dringend davon ab! Aufhebungsverträge enthalten zahlreiche Risiken, die Sie unbedingt vorab prüfen lassen sollten. Dies können insbesondere sein:
Wir prüfen, verhandeln und gestalten regelmäßig Aufhebungsverträge für unsere Mandanten. Gerne beraten wir Sie zu dem Vertrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vorgelegt hat.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchten. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig das Unternehmen wechseln möchten.
Viele Mandanten haben mit ihrer Stelle abgeschlossen und möchten gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung ausscheiden. Was die meisten aber nicht wissen: Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht.
Vielmehr müssen Sie in der Regel verhandeln, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. Zwar bietet dieser Ihnen gelegentlich von sich aus oder aufgrund eines Sozialplans eine Abfindung an; diese ist häufig aber zu niedrig angesetzt. Auch dann lohnen sich Verhandlungen.
Die Verhandlungsposition stärken
Sie sollten Ihrem Arbeitgeber verdeutlichen, wie sehr er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Für ihn ist eine einseitige Kündigung stets riskant. Klagen Sie, muss er Sie im äußersten Fall wieder einstellen und nachbezahlen. Mit der Abfindung erkauft sich der Arbeitgeber hingegen Ihre „Zustimmung“ zur Entlassung. Deshalb gilt: Je höher Ihre Erfolgschancen vor Gericht sind, desto attraktivere Beträge wird Ihr Arbeitgeber zu zahlen bereit sein.
Wichtig: Urlaubsabgeltung
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihnen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Erholungsurlaub entgeltlich zusteht. Je nach Betriebszugehörigkeit machen wir für unsere Mandanten rückwirkend den zustehenden, jedoch nicht gewährten Erholungsurlaub der vergangenen Jahre geltend.
Dank unserer jahrelangen Erfahrung können wir Ihrem Arbeitgeber detailliert darlegen, weshalb er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Wir beraten Sie im Hintergrund, ob die darauffolgenden Angebote angemessen sind. Als Ihre Rechtsberater in Stuttgart und Umgebung setzen wir uns für eine optimale Abfindung ein.
Wichtiger Hinweis zur Besteuerung
Bedenken Sie, dass Sie die Abfindung versteuern müssen. Allerdings reduziert die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast etwas. Sozialbeiträge fallen nicht an. Auch hierzu berät Sie die Kanzlei Dawood umfassend.
Je früher Sie sich rechtliche Unterstützung sichern, desto besser sind Ihre Chancen auf eine optimale Abfindung.
Eine Abmahnung ist eine förmliche Rüge Ihres Arbeitgebers wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens oder Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie sollte ernst genommen werden – muss aber nicht das letzte Wort sein.
Wichtige Fakten zur Abmahnung
Eine Abmahnung kann der erste Schritt zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Allerdings gilt:
Kompetente Unterstützung durch die Kanzlei Dawood
Als Ihre erfahrenen Arbeitsrechtsexperten prüfen wir:
Schnelles Handeln ist entscheidend
Je früher Sie unsere rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren. In einem persönlichen Beratungsgespräch:
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in der Kanzlei Dawood. Lassen Sie eine Abmahnung nicht ungeprüft – wir setzen uns für Ihre Rechte ein!
Arbeitgeber haben bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen weitreichende Freiheiten. Mit durchdachten, modernen Regelungen lassen sich optimale Arbeitsbedingungen schaffen und kostspielige Unklarheiten vermeiden. Leider nutzen viele Unternehmen diesen Spielraum nicht ausreichend. Die Folgen sind starre Regelungen, rechtliche Unsicherheiten und unnötig hohe Personalkosten.
Wir unterstützen Sie als erfahrener Partner bei der Gestaltung und Optimierung Ihrer Arbeitsverträge. Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere Vereinbarungen, die die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter steigern und gleichzeitig die Kosten im Falle einer Trennung begrenzen.
Geschäftsführerverträge – Besondere Expertise
Für Verträge von Geschäftsführern gelten besondere Regelungen mit deutlich größerem Gestaltungsspielraum. Wir nutzen diesen Spielraum optimal für Sie! Bei der Erstellung von Geschäftsführerverträgen legen wir besonderen Fokus auf Haftungsfragen und erstellen maßgeschneiderte, verlässliche Dienstverträge.
Ihre Vorteile durch optimierte Verträge:
Wir garantieren Ihnen:
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung.
Unser Mandant war seit 2014 als Chef de Rang in einem Hotel beschäftigt. Ein langjähriger Mitarbeiter, der über Jahre hinweg zuverlässig arbeitete. Das Arbeitsverhältnis verlief weitgehend reibungslos, bis es 2024 zu einer plötzlichen Eskalation kam: Der Arbeitgeber konstruierte Vorwürfe des angeblichen Drogenkonsums.
Die Vorwürfe standen ohne Beweise im Raum. Trotzdem sprach das Hotel am 07.08.2024 eine fristlose Kündigung und hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus. Kurze Zeit später folgte eine zweite Kündigung am 23.09.2024. Für unseren Mandanten stand damit seine berufliche Existenz auf dem Spiel.
Zuvor hatte der Mandant bereits versucht, die Vorwürfe intern zu klären, blieb aber erfolglos. Der Arbeitgeber reagierte nicht auf seine Stellungnahme. Erst danach beauftragte er uns, Dawood Rechtsanwälte, mit der anwaltlichen Vertretung.
Wir reagierten sofort und reichten am 28.08.2024 Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hannover ein. Als die zweite Kündigung folgte, wurde die Klage entsprechend erweitert.
Unser Ansatz: Schnelligkeit, klare Prozessstrategie und konsequente Angriffspunkte.
Zentral war die rechtliche Argumentation, dass ein bloßer Drogenverdacht ohne Beweise keine fristlose Kündigung rechtfertigt. Wir stellten klar: Solche Vorwürfe müssen substantiiert und nachprüfbar sein.
Nach zunächst ergebnislosem Gütetermin kam es im zweiten Termin zum Durchbruch: Vergleich in Höhe von 17.000 € brutto zugunsten unseres Mandanten.
Das wirtschaftliche Ergebnis war für den Mandanten stark und zeigt, dass sich konsequente Gegenwehr auch in scheinbar aussichtslosen Fällen lohnt.
Fristlose Kündigungen auf Verdacht sind juristisch hochriskant für Arbeitgeber.
Arbeitnehmer sollten:
Angaben gemäß § 5 TMG
Claude Dawood
Rechtsanwalt – Kanzlei Dawood Rechtsanwälte
Stuttgarter Straße 22
71263 Weil der Stadt
☎️ 07033 6923115
E-Mail: arbeit@kanzleidawood.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG DE: DE263399496
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Verliehen durch: Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen
Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer können die Bestimmungen online nachgelesen werden: https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/#tdg
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftungsausschluss
Die Informationen auf dieser Website dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Obwohl wir uns bemühen, die auf dieser Website enthaltenen Informationen aktuell und korrekt zu halten, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen, die aufgrund der auf dieser Website bereitgestellten Informationen unternommen oder unterlassen wurden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung der auf dieser Website bereitgestellten Informationen entstehen.
Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als „Daten“ bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z.B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Onlineangebot“).
Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
Stand: 1. Mai 2023
Claude Dawood
Rechtsanwalt – Kanzlei Dawood Rechtsanwälte
Stuttgarter Straße 22
71263 Weil der Stadt
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